Ablauf einer Kur
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Re(3): Ablauf einer Kur
25.09.2017, 11:30:40
Hawidere, so viele Unwissende und so viele Fehlinformationen hier...

1.) Die PVA bewilligt mit Abstand die meisten Kur- und Rehabilitationsaufenthalte in Österreich. Das Klientel "Arbeiter/Angestellte" ist in der Mehrzahl, und genau dafür ist die PVA zuständig. Selbst Pensionisten werden mehrheitlich von der PVA auf Kur geschickt.

2.) Die Krankenversicherungsträger sind in vielerlei Fällen nur dann zuständig, wenn es sich um die §16 Versicherten handelt, Leute die mitversichert sind und wenn es um reine "Erholungsaufenthalte" geht, dieses Klientel darf von der PVA nicht entschieden werden.

3.) Bei der "Reha" gibt es auch massive Unterschiede: redet man von einem "Anschlussheilverfahren" (Aufenthalt nach einem Akutereignis, welches genau definiert ist - zb: Vorder-/Hinterwandinfarkt, Stentsetzung, Schlaganfall, Hüft-/Knietotalendoprothese,... Dieses Akutereignis darf höchstens 6 Monate zurückliegen) oder redet man von einem "Rehabheilverfahren" - liegt hierarchisch betrachtet zwischen Kur- und Anschlussheilverfahren. Rehabheilverfahren kommen nun öfters zum Tragen, vor allem bei jenen Leuten, die schon Vorverfahren aufweisen.

4.) "Anrecht" auf Kur: gibt es nicht. Es ist eine freiwillige Leistung, die vom Pensionsversicherungsträger gewährt werden KANN (Kannleistung). Viele Leute missverstehen das und meinen, "sowas steht mir zu"! Auch mitunter ein Grund, warum die Kuren immer wieder in der Kritik stehen. Die Pensionsversicherung wird immer wieder als "Krankenbehandler" verwechselt, was definitiv nicht das Aufgabengebiet darstellen sollte.

5.) In vielerlei Fällen sind die Patienten dezidiert aufgerufen, auch zuhause mit dem Erlernten weiterzumachen, nur liegt da leider oft der Knackpunkt, denn dafür fehlt dann wieder die Zeit. Bis zum nächsten Kurantrag... Darum wird auch verstärkt darauf Wert gelegt, den bzw. die Versicherte(n) in die Verantwortung zu nehmen.

6.) Eine Kur kostet KEINESFALLS €1.000 pro Tag. Die Versicherten bzw. Pensionisten sind auch verpflichtet, einen Zuzahlungsbetrag zu leisten, abhängig vom Einkommen. Es gibt drei Zuzahlungsstufen.

7.) Eine Kur/Reha ist kein Urlaub. Man befindet sich im Krankenstand. Die Unterbringung ist in Kuranstalten/Rehazentren vorgesehen. Eine eigene Auswahl einer Pension (zum Nächtigen) ist nicht mehr möglich. Gab es früher in Verbindung eines Kurkostenzuschusses. Kaserniert wie im "Häfn" ist auch keiner. Freizeitaktivitäten sollten so gewählt werden, dass dahingehend der Kur-/bzw. Rehaerfolg nicht negativ davon betroffen ist. Die dementsprechende Überwachung obliegt den Vertragseinrichtungen.

Ein kurzer Überblick - genaueres kann man ja bei der PVA erfragen!

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