Gültigkeit GUTSCHRIFT??
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Re(12): Gültigkeit GUTSCHRIFT??
13.02.2018, 10:28:23
Du verwirrst mich jetzt wirklich.

Nein, ich teile nicht automatisch die Meinung der AK. Ich teile auch nicht automatisch die Meinung der WKO. Das sind keine rechtverbindlichen Stellen, sondern Interessenvertretungen. Meinung ist Meinung. Ich gehe davon aus, dass du den Unterschied zwischen Meinungen und Fakten kennst.

Ich akzeptiere aber ohne weitere Probleme
help.gv.at hat die Verjährung von Gutscheinen in Kulanz bei der 30jährigen
Frist stehen.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.991339.html

Im Kasten, etwas weiter unten ist die entscheidende Passage. Und dass ich dem folge, habe ich nach Kenntnisnahme - ich hoffe, auch für dich deutlich lesbar genug, im nächsten Posting an frabos niedergeschrieben.

Das obige Zitat verweist wenigstens auf eine offizielle und somit für mich eindeutige Quelle (so sie nicht gefälscht ist, wovon ich nicht ausgehe) und nicht auf die Meinung einer Interessensvertretung. (Egal wessen) Meinung hilft keinem Fragesteller bei der Durchsetzung seiner Ansprüche.

Klar? Oder wieder/noch immer nicht?

Wenn du also das Bemühen um rechtsGÜLTIGE Antworten (und nicht die Sammlung von diversen Meinungen) als Sturheit siehst, so bleibt dir das selbstverständlich weiterhin unbenommen. Meinung eben.

Edit: Ergänzend möchte ich festhalten, dass ich (natürlich) mit zunehmendem Alter fehleranfälliger geworden bin und manchmal auch etwas begriffsstutziger. Damit muss ich leben - du nicht. ;)

Euer
CWsoft
https://www.weinzettl.info
13.02.2018, 10:36 Uhr - Editiert von CWsoft, alte Version: hier
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