LG G6 Dual Sim (aus Taiwan?!) in Deutschland gekauft (Wasserschaden)
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LG G6 Dual Sim (aus Taiwan?!) in Deutschland gekauft (Wasserschaden)
15.05.2018, 19:31:26
Hallo liebe Community!

Habe vor fast einem Jahr ein LG G6 Dual Sim über einen Deutschen Händler erworben.
Das Gerät funktionierte ohne Probleme bis es vor kurzem im Pool gelandet ist.
Trotz sofortiger Rettung wies das Telefon einen Wasserschaden auf trotz IP68 Zertifizierung.
(6: Staubdicht, 8: Schutz gegen dauerndes Untertauchen)
http://www.lg.com/at/service/fuhrungen-und-losungen/mobile/lg-g6-schutzklasse-ip68

Nun wollte ich das Gerät zur Garantiereparatur zu unserem österreichischen Servicepartner
(mobiletouch austria GmbH) einsenden und bekam es mit der Info unrepariert retour das das Gerät nicht aus dem EWR (europäischer Wirtschaftsraum) stammt und es darum nicht serviciert werden darf und kann.

Laut telefonischer Auskunft sind in der EU die Ausstattungsbedingt anderen Bauteile nicht erhältlich.

Wie kann ich in so einem Fall verfahren? Muß der Verkäufer die Garantie tragen, bzw. welche Möglichkeiten gibts in so einem Fall? Welche Rechte habe ich?
Mir war beim Kauf nicht bewusst das es sich um ein taiwanesisches Modell handelt, sehr wohl aber ist mir aufgefallen das es kaum zu finden war.

Um die Garantie nicht zu verlieren unternahm ich selbst noch keinen Reparaturversuch, habe es auch keinem Handyshop übergeben.

Vielen Dank im Voraus!
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                            Es gibt keinen Löffel

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Re(2): LG G6 Dual Sim (aus Taiwan?!) in Deutschland gekauft (Wasserschaden)
16.05.2018, 12:05:32
Mit Gewährleistung kannst dich zwar an den Verkäufer wenden, aber brausen
gehen, denn der Mangel war zum Kaufzeitpunkt nicht vorhanden. Also auch keine
Gewährleistung.

Unrichtig!

Wurde er vom Händler beim Kauf NICHT darauf hingewiesen, daß es sich um ein Gerät außerhalb der EU handelt, dann haftet er voll. Ohne wenn und aber. Als Endverbraucher in der EU kann ich selbstverständlich davon ausgehen, daß ich EU Ware erhalte egal wie günstig ich diese erwerbe - no na.

Quelle: https://www.heise.de/resale/artikel/Rechtliche-Fragen-zum-Handel-mit-Grauimporten-1384242.html

Zitat:
"Allerdings sollte er auf möglicherweise abweichende Eigenschaften des Produkts oder Einschränkungen der Herstellergarantie hinweisen, sonst ist es durchaus möglich, dass der Käufer ihn mit entsprechenden Forderungen konfrontiert, weil er sich getäuscht fühlt.
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Ob Grauimport oder nicht: Produkte können defekt sein. Wie sieht es dann mit Gewährleistungsansprüchen des Kunden aus? Hat er die auch bei Ware, die aus einem Grauimport stammt?

Feil: Selbstverständlich. Der Gesetzgeber verpflichtet Händler und Verkäufer im §§ 434 ff. BGB dazu. Dem Verbraucher stehen bei einem Kauf auf jeden Fall die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu und zwar für die Dauer von zwei Jahren nach dem Kauf. Der Verbraucher kann von dem Händler im Falle eines Defekts demnach eine Nachbesserung der Ware verlangen, vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder auch Schadensersatzanspruch verlangen. Auf welchem Wege der Händler die Ware importiert hat, spielt für den Gesetzgeber dabei keine Rolle."

Steht das nicht explizit auf der Rechnung hätt ich den Händlern schon an den Eiern ... >:-D

16.05.2018, 12:16 Uhr - Editiert von Alpenländer, alte Version: hier
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