Kredit, Todesfall, Erben
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Kredit, Todesfall, Erben
03.06.2018, 21:02:51
Hi!

Mir ist schon klar, dass das ein komplexeres Thema ist, ich hab mir auch schon einen Beratungstermin bei einem Anwalt für Erb- und Familienrecht ausgemacht, dauert aber leider noch bis dahin, und ich finde es seltsam, dass ich dazu nix im Netz finde:

Wie wird (üblicherweise, Erfahrungswerte, whatever) mit einem gemeinsamen Kredit zwischen Eheleuten verfahren, wenn einer der beiden stirbt? Es gibt keine Restschuldversicherung für den Verstorbenen, keine Lebensversicherung, o.ä. Es ist natürlich eine solidarische Gesamthaftung im Kreditvertrag vereinbart, plus Pfandrecht auf die Immobilie. Wird der offene Kreditbetrag anteilsmäßig (wie hoch? 50%?) Teil der Erbmasse in Form einer Verbindlichkeit? Oder kann bzw. muss sich die Bank beim verbliebenen Kreditnehmer 100% holen? Als Laie würde ich fast auf letzteres tippen, da sich der Bankmitarbeiter ja uU sogar der Untreue schuldig machen könnte und sicher gegen dutzende Basel-Vorschriften verstößt, denn die Verlassenschaft könnte ja überschuldet sein, und die anteilsmäßige Forderung erst recht wieder nur über das Pfandrecht einbringlich sein?

Noch eine Frage: Kann man im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens irgendwie "geltend" machen, wer in den letzten Jahren und Jahrzehnten den gemeinsamen Kredit bedient hat (es war der verbliebene Kreditnehmer)?

Weiters wird vermutlich zu berücksichtigen sein, dass nur Dinge, die eindeutig dem Verstorbenen zuordenbar sind, Teil der Erbmasse sein können?

Danke für eure Erfahrungswerte - ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Fall so selten vorkommt wie es aufs erste googeln scheint!

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Re(7): Kredit, Todesfall, Erben
04.06.2018, 18:29:32
Hast DU ein Testament?

Seit Jahren. Inzwischen seit Jahrzehnten.

Eben weil in genau der Situation: 2 Ehen, Kinder, ...

Meine Frau hats einfach: sie bekommt einfach alles, die Kinder nur Geld. Und das verteilt, nach Jahren.
Da hat meine Frau genug Zeit, was zu Geld zu machen, um die Kinder auszuzahlen. Keine Hektik mit Notverkauf zu schlechten Preisen...
In 7J kann sie locker ganze Zinshäuser parifizieren und stückweise abverkaufen

  im hier diskutierten Fall machts die Sache ja nicht viel einfacher. Die zwei
"fremden" Kinder sind ja trotzdem Pflichtteilsberechtigt.

doch. Auch (oder gerade hier) macht ein Testament Sinn.
Ich setze die Kinder (alle oder nur die aus 1.Ehe) auf den Pflichtteil. Damit erbt die Frau mal alles und die Kinder sind mit Geld abzufinden. Ohne Widerspruchsrecht, die haben keinen Anspruch auf irgenwelche "Sachen".
Und nur mit 1/3 der gesamten Erbmasse, eben in "Geld" und das über (ich GLAUBE!!!) maximal 7 Jahre (aber jedenfalls 5, ob 7 oder 10 bin ich nicht sicher, ich glaub es sind 7).
Das Haus gehört GANZ der Frau und sie bleibt auf jeden Fall da drinnen.

JETZT hingegen bekommen die Kinder 2/3 der Erbmasse. Sie muß also doppelt so viel zahlen, um die auszuzahlen. Und sie muß JETZT SOFORT zahlen. Oder das Haus hat 5 Eigentümer. Und wenn ein Kind aus 1.Ehe die phöse Stiefmutter nicht mag, hängt das Balg dir eine Teilungsklage an, die Bude wird (zwangs)versteigert und die Ehefrau steht auf der Straße. Obwohl ihr eigentlich 50+% davon gehören.

Also ich find, das macht einen GEWALTIGEN Unterschied!

Was du NIE verhindern kannst: den Streit um den Wert. Was ist die Bude wert? Wieviele (anonyme) Sparbücher hat angeblich gegeben und sind über NAcht verschwunden. usw usw


mfg
AVS



kann den bitte wer rufen?


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Re(8): Kredit, Todesfall, Erben
04.06.2018, 16:45:37
Nein, das hat alles meine Mutter gemacht. Die hat - nicht nur deswegen - gelitten genug. (Auch daher mein Versuch, alles was irgendwie geht zu ihrer Hilfe in petto zu haben)

Fast 5 Jahre lang Pflege, seit Juli 2013 bis Februar 2018. Zuerst Pflegestufe 3, dann ab Herbst 2013 Pflegestufe 5. Das ist per definitionem zumindest (!) 180h pro Monat Pflegeaufwand. Ich wollt schon schon fast einen neuen Fred aufmachen, aber vielleicht is es effizienter hier:

* Der Anspruch auf Pflegevermächtnis ist seit 1.1.2017 geregelt - welcher Zeitraum kann geltend gemacht werden? Todestag minus 3 Jahre? Todestag bis 1.1.2017 zurück?

* Welche Höhe ist realistisch? Man findet sehr wenig und nur sehr vages im Netz, wahrscheinlich weil das Thema zu neu ist. Von 10€/h bis 20€/h ist alles dabei.

* Wie muss der Antrag beim Notar eingebracht werden? Wir haben davon noch abgesehen, um nicht unnötig böses Blut bei den anderen Erben zu schaffen (es geht nicht darum, hier etwas einzufordern, bringt ja auch nix, falls die Masse überschuldet ist wird ja niemand so dumm sein das Erbe anzutreten). Hab dem Herrn Notariatskandidaten jedoch ein eindeutiges Mail am Tag nach der Todesaufallnahme geschrieben, und auf Kenntnisnahme gepocht.

Wenn ich mal ganz grob 36 Monate * 200h * 10€/h rechne, sind das 72000€. Vor allem zusammen mit der Hälfte des Kredits (falls das tatsächlich so zu handhaben ist wäre das ein guter Tag), mit dem überzogenen Konto, den Begräbniskosten usw. bliebe da vermutlich nicht mehr viel übrig.

Gibt es vielleicht irgendwo Judikatur zu dem Thema? Ich kann dazu nichts finden, bin aber - wie offensichtlich - kein Jurist.

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