Re(4): Anonymverfügung - Frage zur Zahlung
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Anonymverfügung - Frage zur Zahlung
07.08.2018, 08:13:49
Morgähn,

ich habe vor etwa 1 Monat einen Strafzettel bekommen weil ich keinen Parkschein ausgefüllt hatte (NIE auf Freunde hören 8-) "nee hier brauchst du keinen :-~().

Habe ich eingesehen und 2 Tage später überwiesen. Ich nutze (Erste Bank) die Möglichkeit per App den Barcode oder den Zahlschein zu scannen und hat bisher immer tadellos funktioniert.

Dieses mal habe ich dem Empfänger und Betrag kontrolliert und passt.

Jetzt habe ich vor einigen Tagen eine Anyonymverfügung erhalten wo eben drin steht das ich bitte die 36€ + 12€ (Mahnspesen?) überweisen soll.

Habe daraufhin meine Bankdaten gecheckt und gesehen das die Zahlungsreferenz nicht korrekt war - es wurde meine Kontonummer + wirre Ziffern angegeben (was von mir auch nicht konrolliert wurde).

Hab eine Mail geschrieben, die Buchhaltung hat es richtig erfasst und schreibt mir folgendes:

Im Auftrag der Magistratsabteilung 67, wurde aufgrund Ihrer Mitteilung die von Ihnen angegebene Überweisung über 36,00 Euro auf die korrekte Mandatsnummer umgebucht. Da diese ohne Angabe der korrekten bzw. mit einer falschen Zahlungsreferenz durchgeführt wurde, besteht eine Restschuld über 12,00 Euro, die nicht erlassen werden kann.

Gegen eine Anonymverfügung ist kein Einspruch möglich. Das heißt, es gibt keine Überprüfung der Strafe oder Herabsetzung des Strafbetrages. Wenn man der Ansicht ist, die Anonymverfügung zu Unrecht bekommen zu haben, sollte der Strafbetrag nicht einbezahlt werden. Man erhält automatisch eine Strafverfügung, gegen die Einspruch erhoben werden kann

Da die Buchhaltungsabteilung 32 nur die Strafgelder verrechnet, können diesbezüglich keine weiteren Einwände bei der Buchhaltungsabteilung 32 eingebracht werden - Sie können aber ab der Strafverfügung - gegen diese - einen Einspruch bei der MA 67 erheben.



Es wird sich dabei um einen 0815 Text handeln weil ich nichts davon gesagt habe wegen einem Einspruch oder das ich eine Herabsetzung möchte.

Mich würde eher interessieren ob ich die 12€ wirklich noch zahlen muss? Überwiesen habe ich es ja, frage ist wo der Fehler jetzt war? Hat die App nicht richtig funktioniert? Oder der Barcode vom Zahlschein?

Oder einfach zahlen und es auf sich beruhen lassen?

Mir gehts weniger um die 12€ sondern ums prinzip - möchte aber auch nicht unnötig jetzt Zeit damit vergeuden.

Wie seht ihr das? ?-)

edit: habe jetzt mit der MA telefoniert, entweder ich zahle es oder lass es auf ein Strafermittlungsverfahren ankommen und dort wird dann überprüft wessen Schuld das dann ist.

Wenns blöd her geht wird es teurer für mich.


07.08.2018, 09:28 Uhr - Editiert von playaz, alte Version: hier
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.  Re: Anonymverfügung - Frage zur Zahlung  (gunnarh am 07.08.2018, 08:52:02)
.  Re: Anonymverfügung - Frage zur Zahlung  (ramski am 07.08.2018, 09:58:36)
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.  Re: Anonymverfügung - Frage zur Zahlung
 (hhetl am 07.08.2018, 19:17:37)
.  Re: Anonymverfügung - Frage zur Zahlung  (narkoman am 23.08.2018, 21:27:45)
 

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