Re(7): nebenbei selbständig, paar Fragen
Geizhals » Forum » Finanzen » nebenbei selbständig, paar Fragen (27 Beiträge, 964 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
  Re(3): nebenbei selbständig, paar Fragen
 (LZ am 14.08.2018, 15:36:06)
  Re(5): nebenbei selbständig, paar Fragen  (Sweety am 14.08.2018, 20:21:51)
Re(7): nebenbei selbständig, paar Fragen
15.08.2018, 16:29:29
Ansonsten gibts nicht sehr viele formale Anforderungen an eine Rechnung

ach nein?
§ 11(3) UStG
3. Rechnungen müssen – soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist – die folgenden Angaben enthalten:

a) den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers;

b) den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10 000 Euro übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, wenn der leistende Unternehmer im Inland einen Wohnsitz (Sitz), seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird;

c) die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung;

d) den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt. Bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die abschnittsweise abgerechnet werden (beispielsweise Lebensmittellieferungen), genügt die Angabe des Abrechnungszeitraumes, soweit dieser einen Kalendermonat nicht übersteigt;

e) das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 4) und den anzuwendenden Steuersatz, im Falle einer Steuerbefreiung einen Hinweis, dass für diese Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt;

f) den auf das Entgelt (lit. e) entfallenden Steuerbetrag. Wird die Rechnung in einer anderen Währung als Euro ausgestellt, ist der Steuerbetrag nach Anwendung einer dem § 20 Abs. 6 entsprechenden Umrechnungsmethode zusätzlich in Euro anzugeben. Steht der Betrag in Euro im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung noch nicht fest, hat der Unternehmer nachvollziehbar anzugeben, welche Umrechnungsmethode gemäß § 20 Abs. 6 angewendet wird. Der Vorsteuerabzug (§ 12) bemisst sich nach dem in Euro angegebenen oder jenem Betrag in Euro, der sich nach der ausgewiesenen Umrechnungsmethode ergibt;

g) das Ausstellungsdatum;

h) eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird;

i) soweit der Unternehmer im Inland Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringt, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht, die dem Unternehmer vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

mfg
AVS



kann den bitte wer rufen?


Antworten PM Alle Thread Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (h-works am 15.08.2018, 20:03:26)
  Re(7): nebenbei selbständig, paar Fragen  (Sweety am 15.08.2018, 21:18:58)
  Re: nebenbei selbständig, paar Fragen
 (wing84 am 15.08.2018, 22:32:26)
  Re: nebenbei selbständig, paar Fragen
 (cwa am 16.08.2018, 08:25:37)
  Re: nebenbei selbständig, paar Fragen
 (gm_al am 16.08.2018, 13:41:49)
  Re(3): nebenbei selbständig, paar Fragen  (cwa am 16.08.2018, 14:54:14)
  Re(4): nebenbei selbständig, paar Fragen
 (groti67 am 17.08.2018, 11:20:10)
  Re: nebenbei selbständig, paar Fragen
 (Flo am 21.08.2018, 10:13:35)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung