Re: Wien: muss ich den Kaminkehrer hereinlassen?
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Re: Wien: muss ich den Kaminkehrer hereinlassen?
11.09.2018, 12:05:41
wie ist denn die Regelung mit dem Kaminkehrer?

kommt drauf an, es gibt 9 verschiedene Feuerwehrgesetze die sich da in Details unterscheiden...ich kanns dir also nur für OÖ sagen: hier ist der Kaminkehrer das feuerpolizeiliche Kontrollorgan.

und wollte nicht 2 min warten, bis ich die Waschmaschine vom Kamintürchen
weggeschoben habe und ist wieder gegangen.

bei einem blockierten Kamintürchen kannst froh sein, dass du deine Waschmaschine nicht per Bescheid  umstellen musst.

sonst wird der Gaszähler wahrscheinlich ausgebaut werden und ich kann nicht
mehr heizen.

unwahrscheinlich, es kann aber sein, dass die Betriebsgenemigung für deinen Rauchfang widerrufen wird, dann dreht dir der Versorger das Gas aus Versicherungsgründen ab.

Muss ich mich der Willkür des Kamminkehrers aussetzen und ihn hereinlassen?

Ja und Nein....du kannst einen anderen Kaminkehrer beauftragen.

ann der Kaminkehrer tatsächlich den Gaszähler mitnehmen und ich stehe ohne Gas
da?

Würde sagen, nein, siehe oben.

Wenn schon - was wird dann geschehen und wer haftet?

bei einem Rauchfang ohne Genemigung haftest du und die Versicherung putzt sich ab.

Nochmal der Hinweis: Feuerwehrgesetz ist Ländersache....meine Aussagen gelten nur für OÖ!
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für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
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