Laserblocker einkassiert
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Re(10): Laserblocker einkassiert
21.11.2018, 19:24:32

Doch hat er, denn der Linksfahrer hat Grundsätzlich RECHTS zu fahren.
Vollkommen egal wie schnell er unterwegs ist. Es gibt keine freie
Fahrstreifenwahl. Und wenn das beachtet wird, gibts auf den linken Streifen so
oder so keine Probleme.


Zum zweiten Mal: Natürlich hat er rechts zu fahren. Grundsätzlich. Er hat GRUNDSÄTZLICH RECHTS zu fahren. Ich bin da absolut derselben Meinung. Das gilt für alle. Ebenso gilt eine Höchstgeschwindigkeit von max. 130 km/h auf Autobahnen. Grundsätzlich. Und für alle. Zwischen beiden Regeln besteht kein GRUNDSÄTZLICHER Unterschied. Und sie sind beide zu befolgen. Es ist jedoch grundsätzlich illegitim, von anderen zu die Befolgung der Regeln (Rechtsfahrgebot) zu erwarten, wenn man selbst für sich das Recht in Anspruch nimmt, diese zu ignorieren (zul. Höchstgeschwindigkeit). Dabei bleibt es.


Die Linksschleicher gefährden auch EINSATZFAHRZEUGE wie Zivilstreifen ...
wobei die da glücklicherweise eh schnell reagieren


Kein Widerspruch hier. Tun sie. Und deshalb wird das auch geahndet.


Wer bist du das zu fordern? Selbsternannter Hilfscop vom Land oder was?


Ich fordere das ja nicht alleine. Sondern diese Regeln werden getragen von dem gesellschaftlichen Konsens, der ihnen zu geltendem Recht verholfen hat. Darf gerne jeder, der nicht damit einverstanden ist, versuchen, das zu ändern. Soll auch Länder geben, die kein allg. Tempolimit 130 haben. Wer sich jedoch drüber hinwegsetzt, muss mit den Konsequenzen rechnen und verwirkt seinen Anspruch, von anderen die Einhaltung der Regeln zu erwarten.


Tun sie eh nicht und die glauben doch tatsächlich dass sie damit andere
"blockieren" können. Nur das ist eben nicht der Fall. Denn man überholt dann
halt "RECHTS". (ich halt mich ans Rechtsfahrgebot nur halt nicht an die
Geschwindigkeit)


Das dürfte in der Regel auch verboten sein. Entsprechend kann auch dann nicht vom anderen Verkehrsteilnehmer verlangt werden, dass er sich an die Regeln hält. Und erneut: Es gibt hier kein Pick & Choose. Ansonsten wäre "Opt-Out" vermutlich die Regel im Straßenverkehr.

21.11.2018, 19:28 Uhr - Editiert von mario-b, alte Version: hier
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Re(12): Laserblocker einkassiert
24.11.2018, 08:45:15

Noch Einmal (um so zu argumentieren wie du): Wenn du nicht von der Exekutive
bist, steht dir das trotzdem nicht zu - Punkt.


Das ist falsch. Sich an die Regeln zu halten, die wir uns als Gemeinwesen gegeben haben (und die dadurch Geltung besitzen - immer daran denken: Alle Gewalt geht vom Volke aus), ist jedermann/-fraus Pflicht. Dies schuldet jeder jedem. Es steht also auch mir zu, das zu verlangen. Es wird lediglich durch die Exekutive geahndet. Wie gesagt, ich argumentiere hier außerdem nicht für beherztes Eingreifen. Das darf ruhig die Exekutive übernehmen. Aber Fakt ist: In Österreich gilt Tempolimit 130 km/h. Gibt es kein drumrum. Daran ist sich zu halten. Genauso wie an das Rechtsfahrgebot (hab ich mehrfach gesagt). Tut der eine dies nicht und der andere jenes nicht, gibt sich das genau gar nichts. Keiner von beiden ist im Recht. Wer also mit überhöhter Geschwindigkeit auf jmd. auffährt, der eigentlich auf der rechten Spur unterwegs ist, sollte sich denken: "Ah, der hält sich auch nicht an die Regeln. Warum auch? Ich tue es ihm ja gleich."


Dein Verhalten ist echt erbärmlich und lässt darauf schließen, dass dir
irgendwo die Ansprache fehlt - klar nach dem Motto: "hinterm Steuer bin ich
einer, ansonsten bin ich keiner"


Das ist IMHO eher genau die Attitüde von Autofahrern, die meinen, sie können für sich selbst entscheiden, an welche Verkehrsregeln sie sich zu halten haben und welche für Sie (ausnahmsweise) nicht gelten. Hinterm Steuer wie als Fußgänger bin ich gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer und genau darauf kommt es an.


24.11.2018, 08:46 Uhr - Editiert von mario-b, alte Version: hier
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Re(14): Laserblocker einkassiert
25.11.2018, 09:21:10

Doch, genau das tust du.


Was genau tue ich denn nun, dass mich zur Teilnahme am Individualverkehr disqualifiziert. Ich halte mich an die Regeln und erwarte das auch von anderen. Mehr habe ich nie gefordert. Ganz im Gegenteil: Von Linksfahren als erzieherische Maßnahme habe ich mich in fast jedem Post ausdrücklich distanziert. Gut finden muss ich Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit (und Begleitumstände wie Drängeln, Road Rage und literarische Schöpfungen wie Linksschleicher) jedoch nicht. Es bleibt verboten und das ist auch gut so. Darauf hinweisen wird man wohl noch dürfen. Mehr habe ich nicht gemacht.


Vermutlich ist die Jahreskarte tatsächlich eine gute Erfindung - nämlich für
Leute wie dich, die aufgrund mangelnder Toleranz offenbar im Individualverkehr
nichts zu suchen haben.


Keine Bange. Ich zeige als Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV-Teilnehmer wie auch als Autofahrer jederzeit die nötige Toleranz. Das bedeutet: Ich erwarte keine Fehlerlosigkeit. Ich erwarte jedoch eine grundsätzliche Akzeptanz der Regeln sowie eine Anerkennung der Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer. Das beinhaltet, sich nicht selbst eine andere Rolle zuzugestehen als anderen. D.h. wenn ich selbst mir rausnehme, dass bestimmte Regeln für mich nicht gelten, dann muss ich auch akzeptieren, dass andere das auch so handhaben. Bin ich der Meinung, dass Tempolimit 130 km/h "nur für Leute gilt, die ihr Auto nicht richtig in Griff haben", dann muss ich u.U. auch akzeptieren, dass es Leute gibt, die meinen, sie könnten ständig auf der linken Spur fahren, weil sie ja ohnehin schon die Höchstgeschwindigkeit fahren und "keiner schneller fahren kann als sie". Da bin ich also durchaus tolerant. Ich mache natürlich beides nicht, sondern halte mich an die zul. Höchstgeschwindigkeit und an das Rechtsfahrgebot.

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Re: Laserblocker einkassiert
21.11.2018, 13:46:45
Selbst die teuersten Geräte am Markt sind eigentlich noch immer recht schwach. Dank GPS, Kartenmaterial und Schilderkennung wäre es ein leichtes zu wissen welches Tempolimit besteht und mit Tachosignal vom Canbus ist auch klar wie schnell die Gurke ist. Damit kann die Abwehr nur dann aktiviert werden wenn wirklich Tempoüberschreitung vorliegt. Wenn das dann noch ordentlich verbaut ist, wird das kein Beamter je finden.

Die Systeme werden gefunden, weil sie überteuerter Schrott sind. Und sie sind überteuerter Schrott weil es keinen ordentlichen Markt gibt weil es illegal ist. Im Grunde ist es genauso wie mit den Drogen. Weil es keinen transparenten Markt gibt wird giftiger gestreckter Mist zu Phantasiepreisen an Trotteln verkauft.

Unterm Strich ist es sinnloses Wettrüsten. Man malt Markierungen am Asphalt, stellt eine Videoaufzeichnung auf und misst die Zeit die das Fahrzeug zwischen den Markierungen braucht. Mit automatischer Kennzeichenerkennung kann das System problemlos vollautomatisiert die Lenkererhebungen und Strafzettel versenden. Durch die Erkennung können E-Autos, LKW, Busse und PKW mit Anhänger auch automatisch erfasst werden, genauso wie Abstandsverstöße, Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot, Telefonieren ohne Freisprechanlage, Verstoß gegen Gurtpflicht, abgelaufene Pickerl etc. - Solche Systeme gibt es längst und sie werden immer billiger. Die Tage von Radar und Laser sind gezählt.
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Münzen oder Briefmarken sind mir zu langweilig, rote Stricherln sind mein Elixir


21.11.2018, 13:59 Uhr - Editiert von Arnold, alte Version: hier
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Re: Laserblocker einkassiert
04.12.2018, 21:54:52
darf die Polizei/Staatsanwaltschaft bei Firmen wie dieser

http://www.patchworks-chip.at/produkt/fixeinbau-profi-genevo-assist-ii-laserblocker/  

die Kundendatei mal kurz durchsuchen und anschließend 500 weitere Autos in Gewahrsam nehmen?


Wenn es um personenbezogene Daten nach den Datenschutzgesetzen geht, darf das uniformierte Gsindl ALLES.


Über die letzten zwei Jahrzehnte in DSG §8 Abs 3 geregelt:

Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen sind aus dem Grunde des Abs. 1 Z 4 insbesondere dann nicht verletzt, wenn die Verwendung der Daten

1. für einen Auftraggeber des öffentlichen Bereichs eine wesentliche Voraussetzung für die Wahrnehmung einer ihm gesetzlich übertragenen Aufgabe ist



Nun mit der DSGVO ist dieser Abschnitt aufgehoben worden. Muss mich erst exakt neu einlesen, aber auf schnelle Recherche finde ich meine ich die entsprechende Ausnahme für Behörden in DSGVO §6 Abs 1 wieder:

Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

...

e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde


(note: der Begriff "Verarbeitung" inkludiert Offenlegung durch Übermittlung)


Sie könnten also dort sehr wohl mal anfragen ala "hallo, wir haben da grad eine Ermittlung am laufen, und da sie Gerät verkaufen, dessen Einsatzzweck offensichtlich illegaler Art ist, brauchen wir kurz mal alle ihre Kundendaten".

Ob dem Shop dann nicht blöderweise grad paar Stunden zuvor die Festplatten mit allen Kundendaten aus dem 5ten Stock und dann in den Holzofen gefallen ist, ist die andere Frage ;) Das Überraschungselement ist mit der Methode nicht gegeben.

Erfolgsversprechender wäre eine Hausdurchsuchung inkl. Sicherstellung aller Datenträger.
Für eine Anordnung zur Durchsuchung seitens der StA inkl. Unterschrift vom Richter wird es aber hier vermutlich nicht reichen. Wegen Verwaltungsübertretungen gibt's sowas üblicherweise nicht. Bzw. ist der Verkauf dieser Geräte ja nicht illegal - lediglich der Einsatz im öffentlichen Strassenverkehr.

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