KESt vom Finanzamt zurück fordern?
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KESt vom Finanzamt zurück fordern?
19.12.2018, 23:55:35
Ich überlege, ob es das Risiko wert ist so 100 EUR Kapitalertragsteuer vom Finanzamt zurück fordern?
Wenn man unter 11.000 Euro Einkommen+Zinsen im Jahr hat, kann man (bis zu 5 Jahre zurück) die 25% KESt für alle Bankkonten zurück fordern.
Dazu muss man z.B. das Formular E3 und Kopien aller Kontoauszüge wo eine KEst drauf ist ans Finanzamt senden.

Beschrieben wird die KESt Rückerstattung z.B. in dieser Kopie des ursprünglichen Finanzonline Artikels oder im guten aber kostenpflichtigen Konsument Artikel:
http://www.voeig.at/voeig/internet_4.nsf/sysPages/xC33F89675B5B976DC125756100306FCF/$file/8.VerzichtungEndbesteuerung.pdf
https://www.konsument.at/geld-recht/kapitalertragsteuer

Ich mache mir nun aber Sorgen, ob man mit dieser Aktion nicht zu sehr auffällig ist am Finanzamt und die das gleich als Anlass nehmen einen in Vergangenheit/Zukunft genau unter die Lupe zu nehmen oder zu prüfen?!
Auch könnte ja auf einer Kontoauszug Kopie z.B. andere Buchungszeilen drauf sein die die Finanzbeamten interessiert oder irgendwie mal gegen mich verwenden könnten.

Als ich noch etwas studiert habe, habe ich nur Teilzeit gearbeitet, aber hatte auch da immer gut verzinste Tagesgeldkonten usw., sodass sich so 100-200 EUR KEst je Jahr zurück fordern könnte.
Damals konnte ich mit meinen niederen Einkommen auch die Wohnbeihilfe beantragen für deren Höhe ja vor allem die Einkommenshöhe relevant ist.
Mit obigem KESt Antrag wird für das jeweilige Jahr auch ein geänderter Einkommensteuerbescheid ausgestellt, in dem dann auch meine (bisher anonymen) paar Hundert Euro Zinsen angeführt sind.
Wenn nun das Finanzamt z.B. automatisch auch die Wohnbeihilfe Behörde über meinen neuen Einkommensteuerbescheid informiert, könnte die auf die Idee kommen Rückforderungen an mich zu stellen?!

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