Drohne mit guter Foto/Videoaufzeichnung auch Verleih gesucht
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Re: Drohne mit guter Foto/Videoaufzeichnung auch Verleih gesucht
03.01.2019, 23:37:42
Hi,

ich habe folgendes unbemanntes Luftfahrzeug (bzw. Drohne) und mache in meinen Urlauben regelmäßig Aufnahmen.
https://geizhals.at/dji-mavic-air-fly-more-combo-onyx-black-a1760776.html


In Österreich
1) Theoretisch darfst du unter 79-Joule Bewegungsenergie und unter 30m überall fliegen, jedoch musst du darauf achten dass bei einem potentieller Absturz (Vogel fliegt in das Luftfahrzeug) der schaden sich in grenzen hält, d.h. nicht über Menschenansammlungen, Häuser, Autos usw. fliegen.
In unbebauten und unbesiedelten Gebieten kannst du so ziemlich bedenklos aufnahmen machen.
Im besiedelten Gebieten kommt der Datenschutz/Privatsphäre in Kraft, kann es genügen wenn alleine durch den Flug sich jemand belästigt fühlt und eine Kamera montiert ist.

2) Über 79-Joule: Du benötigst eine Bewillung von der AustroControl (ca. 300 Euro/Jahr). Damit darfst du in unbebauten und unbesiedelten Gebieten bis zu 150m über den Boden (Standort des Luftfahrzeugs) filmen. Voraussetzung den Schaden in Grenzen halten. In besiedelten Gebieten zählt wieder die 79 Joule Grenze.

3) Flugverbotszonen sind einzuhalten (speziell Flughäfen bis zu 5km), teilweise darf man auch nicht unter 30m/79 Joule fliegen ohne Zustimmung der zugehörigen Flugverkehrskontrollstelle. Dafür bietet ÖAMTC eine gute App für Österreich an. Ansonsten bieten diverse Länder Seiten an.

4) 79 Joule Grenze (schwer kontrollierbar):
Befindet sich das Luftfahrzeugs im Schwebeflug dann zählen folgende Grenzen
Fluggewicht 250g  - 30m
Fluggewicht 430g (DJI Mavic Air) - 18ma

Bewegt sich der Luftfahrzeugsjedoch Vor-Rückwärts kommt auch die Geschwindigkeit zur Bewegungsenergie hinzu und die Höhe muss angepasst

Thema Nachtflug:
Du darfst das Luftfahrzeug nur bei Sicht Fliegen, du musst das Luftfahrzeug als auch die Umgebung gut erkennen können. Ein Nachtflug ist daher ohne spezieller Bewilligung nicht gestattet. Abgesehen davon wirst du meiner Meinung nach mit den handelsüblichen Drohnen keine tolle Nachtaufnahmen machen können.

Thema Miete:
Ich glaube kein Händler wird dir eine Luftfahrzeug vermieten, passt man kurz nicht auf kann man einen riesen Schaden anrichten, eine Versicherung haftet nur wenn man sich innerhalb der Gesetze bewegt und das Gesetz ist sehr offen geschrieben "...dass durch den Betrieb keine Personen oder Sachen gefährdet werden."





03.01.2019, 23:48 Uhr - Editiert von ZapT, alte Version: hier
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