eTLS oder wenn man-in-the-middle zum Securitystandard erklärt werden soll
Geizhals » Forum » Security & Viren » eTLS oder wenn man-in-the-middle zum Securitystandard erklärt werden soll (21 Beiträge, 775 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
...........
Re(11): eTLS oder wenn man-in-the-middle zum Securitystandard erklärt werden soll
mko
17.01.2019, 12:43:22
doch tust du, du willst einerseits Schutz für deine Daten, lehnst aber eine
Komponente die dafür nötig sein könnte ist komplett ab.

Natürlich will ich Sicherheit für meine Daten, aber nicht auf Kosten der Sicherheit von Datenübertragungen. Wenn es eine andere Möglichkeit gibt, wunderbar. Wenn nicht, Pech gehabt.

Und es gibt genügend Fälle, da kannst dir die Grundrechte (wo genau wurde da
von wem genau festgehalten das eine verschlüsselte Verbindung jeglicher Art
nur zwischen Sender und Empfänger sein darf?) schenken.

Das ist ja das traurige.
Übrigens: https://dejure.org/gesetze/MRK/8.html
Leider sind da in Artikel 2 einige Ausnahmen definiert, die beliebig auslegbar sind.

Um es in die physische Welt zu übertragen, du bekommst eine Briefbombe, darfst
die dann auch nur du aufmachen weils ja an dich adressiert ist ? Oder wenns eh
nur Anthrax is ? Gibt ja schließlich ein Briefgeheimnis.

Das ist nicht genau vergleichbar, denn einen Brief kann ich auf Sprengstoff oder Anthrax überprüfen ohne ihn zu öffnen oder dessen Inhalt zu erfahren. Das ist bei einer Netzwerkübertragung so nicht möglich, würde ich sagen. Aber im Zweifel lebe ich lieber mit dem Risiko eine Briefbombe oder Anthrax zu bekommen. Genauso wie ich lieber mit dem Risiko leben würde, dass mein Flugzeug explodiert, als dass ich diese Pseudo-Sicherheitsüberprüfungen über mich ergehen lasse.



Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung