wo darf man mit sowas fahren?
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Re(2): wo darf man mit sowas fahren?
06.02.2019, 00:31:30
Auf den für Fahrzeugverkehr zugelassenen Straßen.

das stimmt so NOCH

Derzeit:

Als STVO-konform sind und als "E-Fahrrad" (also OHNE Kennzeichen, Helm oder Versicherung) gelten
ALLE Fahrzeuge mit
weniger als 600W
weniger als 25km/h Maximalgeschwindigkeit

Damit darf man ganz offiziell auf die Straße (aber nur noch bis zur STVO-Novelle 2019) aber auch auf Radwege. NICHT aber auf den Gehsteig (derzeit, aber doch ab der Novelle 2019, aber dann nur in Schrittgeschwindigkeit!)
Die LAge in PArks oder Fußgängerzonen ist "heikel", aber österreichisch: wo kein Kläger ...

Auch diese brauchen aber 2 Bremsen und Beleuchtung!!! (ohne das ist es "Spielzeug" und darf überhaupt nicht auf die Straße!).

Mit mehr als 600W oder mehr als 25km/h ist man ein E-Moped, braucht ein rotes Tafeln, §57-Pickerl, Versicherung, Helm und darf nicht mehr auf Radwege, Gehsteige oder in Fußgängerzonen. Dafür bekommt man u.U. eine Förderung für seine E-Mobilität.

Ändern wird sich das im Mai mit STVO-Novelle.
Dann dürfen E-Scooter NUR mehr auf Radwegen oder (in Schrittgeschwindigkeit) am Gehsteig fahren, aber NICHT auf der Straße. Ebenso Segways.

E-Bikes dürfen weiter auf der Straße oder Radwegen fahren, aber mit max 25km/h.

Normale Scooter, E-Skateboards (oder wie immer sich die nennen), balanceboards, one-wheeler usw gelten dann ALLE als Spielzeug und dürfen nur mehr am Radweg oder am Gehsteig mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, aber nicht auf der Straße.

mfg
AVS



kann den bitte wer rufen?


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