Baurecht - Pool in Wien
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Re: Baurecht - Pool in Wien
05.05.2019, 15:13:48
st ein bodengleicher Pool in Wien ein Bauwerk oder kann ich ihn bedenkenlos an
die Grundstücksgrenze heranbauen?


"Bewilligungsfreie Bauvorhaben

§ 62a (1) Bei folgenden Bauführungen ist weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige erforderlich:

22. Schwimmbecken mit einem Abstand von mindestens 3 m von Nachbargrenzen bis zu einem Ausmaß von 60 m3 Rauminhalt im Bauland in der Höhenlage des angrenzenden Geländes, sofern der oberste Abschluss des Beckens nicht mehr als 1,50 m über dem angrenzenden Gelände liegt;"
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000006

wird also auf eine baubewilligung hinauslaufen, ob du direkt an der GG bauen darfst



Ist eine Mobile Poolüberdachung aus Glas/Kunststoff ein Bauwerk? Ab/bis zu
welcher Höhe?
https://exzell.at/ueberdachungen/design/


"Ansuchen um Baubewilligung

§ 60. (1) Bei folgenden Bauvorhaben ist, soweit nicht die §§ 62, 62a, 70a oder 70b zur Anwendung kommen, vor Beginn die Bewilligung der Behörde zu erwirken:

b) Die Errichtung aller sonstigen Bauwerke über und unter der Erde, zu deren Herstellung ein wesentliches Maß bautechnischer Kenntnisse erforderlich ist, die mit dem Boden in eine kraftschlüssige Verbindung gebracht werden und wegen ihrer Beschaffenheit geeignet sind, öffentliche Rücksichten zu berühren."

schwammig, aber nachdem du den pool an der GG sowieso einreichen musst, kannst du überdachung gleich miteintragen. oder einfach mal bei der firma nachfragen. die werden ja schon einige in wien gebaut haben.

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Re(3): Baurecht - Pool in Wien
05.05.2019, 16:05:56
Die Frage ist, wie die Gemeinde auf mein Ansinnen reagiert.


pool an der GG sollte kein problem darstellen. ein anderer punkt schein die überdachung zu sein.

wie schaut denn die einfriedung an der stelle aus? höhe? durchsicht? weil:

"Einfriedungen

§ 86. (1) Wo dies aus Gesundheitsrücksichten, aus Sicherheitsgründen oder zum Schutze des örtlichen Stadtbildes notwendig ist, ist dem Eigentümer des anliegenden Grundes aufzutragen, seine Liegenschaft gegen die Verkehrsfläche einzufrieden.

(2) Einfriedungen müssen so ausgestaltet werden, daß sie das örtliche Stadtbild nicht beeinträchtigen. Sie dürfen, sofern der Bebauungsplan nicht anderes bestimmt, den Boden der höher gelegenen, anschließenden Grundfläche um nicht mehr als 2,50 m überragen.

(3) Einfriedungen von Vorgärten gegen die Verkehrsfläche und an den seitlichen Grundgrenzen auf die Tiefe des Vorgartens dürfen, sofern der Bebauungsplan nicht anderes zuläßt, den freien Durchblick nicht hindern. Abweichungen hievon sind zulässig, wenn dadurch das örtliche Stadtbild nicht beeinträchtigt wird. Sonstige Grundgrenzen dürfen, wenn der Bebauungsplan nicht anderes bestimmt, durch volle Wände abgeschlossen werden."
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000006

siehe auch
https://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/pdf/merkblatt-einfriedungen.pdf


also, wenn du jetzt schon ein blickdichte 2,5m hohe einfriedung hast, wird auch die poolüberdachung dahinter kein problem sein

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