Nicht parifizierter Raum in Eigentumswohnung
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Nicht parifizierter Raum in Eigentumswohnung
23.07.2019, 21:27:33
Hallo liebes Forum!

Ich bin gerade dabei mir den Traum einer (kleinen) Eigentumswohnung zu erfüllen. Das entsprechende Objekt ist gefunden und auch andere Dinge wie Finanzierung etc. sind bereits positiv geklärt.

Eine Sache ist es jedoch, die mich derzeit ein wenig beschäftigt: ein Raum der Eigentumswohnung, der derzeit und auch zukünftig als praktikabler Abstellraum genutzt wird, scheint nirgends auf.

Konkret wurden wir seitens des Maklers hingewiesen, dass dieser Raum, der ausschließlich durch den eigenen Garten betreten werden kann (und baulich ungetrennt ein Teil des Gebäudes ist), anno dazumal anscheinend nicht parifiziert wurde und somit weder im Eigentumsvertrag, auf Plänen oder auch im seinerzeitigen Angebot je benannt wurde oder mit einer Fläche/Anteilen aufscheint.

Streng genommen steht er daher prinzipiell im gemeinschaftlichen Eigentum.
Die derzeitige Eigentümerin nutzt diesen bereits seit mehr als 15 Jahren ohne Probleme und lässt durch das gute Einvernehmen hin und wieder den Nachbarn gegenüber ein paar seiner Dinge einstellen.

Da es noch 2 spiegelgleiche Stiegen gibt und es auf den Grundrissen so aussieht, als wäre es wirklich ident, ist meine Vermutung, dass dies nicht nur auf diese Wohnung zutrifft.

Der Makler hat auch das Angebot nicht über die zusätzliche Fläche angepreist, wie gesagt, sie scheint einfach nirgends auf, der Raum ist einfach da und kann nur durch die Wohnung, sprich Garten, benützt werden.

Eine Nachfrage bei der Hausverwaltung ist noch nicht getan - wie sagt man so schön, schlafende Hunde soll man nicht wecken. Dennoch frage ich mich, ob aus der Konstellation irgendwie doch zu späteren Zeitpunkten rechtliche Probleme entstehen könnten, wenn ich den Raum dem Nachbarn nicht mehr zur Verfügung stellen kann/will etc.?

Eine neue Nutzwertberechnung könnte dann durchaus mehrere Leute betreffen und vielleicht auch nicht unwesentlichen Kosten nach sich führen.

Ist der Fakt, dass dieser Raum seit jeher so und im Zugang nur durch einen Eigentümer baulich vorgesehen ist, rechtlich ausreichend?

Danke für das Miträtseln bevor ich hier größere Steine ins Rollen bringe.

PS: Die Abweichung wären > 3 %, da der Raum ungefähr 8 m² groß ist.

23.07.2019, 21:34 Uhr - Editiert von scorniscot, alte Version: hier
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