Ein Terrassen/Balkongeländer, Edelstahl, senkrechte Stäbe
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Re: Ein Terrassen/Balkongeländer, Edelstahl, senkrechte Stäbe
22.08.2019, 10:22:38
Wenn es waagrechte Stäbe gibt bei der Geländerkonstruktion, dann muss davor eine Glasplatte oder ähnliches montiert werden, damit Kinder nicht hochklettern können.
Ein Geländer wie am Foto oberhalb (Niro und wunderschöne Konstruktion) darf man NUR machen, wenn dort keine Kinder hinkommen dürfen; z.B. in einem ORF-Zentrum im Archiv / einem Firmengelände ...

Unten max. 10cm gegen den Boden und max. 12 cm zwischen einzelnen Konstruktionsteilen wurde schon erwähnt.
Die Steifheit der Konstruktion muss auch gegeben sein: Bei einer waagrechten ausgeübten Kraft am obersten Punkt des Geländers von 150 Kg pro Laufmeter (landläufig ausgedrückt), darf die Konstruktion max. 1/200-stel der Höhe von 100 cm = 5mm nachgeben !!! Ebenso die Konstruktion
zwischen den Stehern soll sich nur 1/200 des Abstandes max. durchbiegen -> damit ergibt sich auch, dass Steher massiv sein müssen und in engem Abstand in den Boden verankert vorhanden sein müssen (üblicherweise bei waagrechtem Geländer max. alle 100 cm).
Damit entspricht ein solches Geländer der Bauordnung/Bautechnikverordnung!

Noch eine interessante Anmerkung:
Während eine ausführende Firma je nach Gewerk nach wenigen Jahren nach Datum der Übergabe an den Bauherrn aus der Haftung entlassen wird, kann ein Architekt LEBENSLANG für eine Konstruktion, die er entworfen hat, haftbar gemacht werden !!! -> Wenn bei einer Geländerkonstruktion ein Unfall passiert (ein Kind darübergekraxelt ist …) kann nach Jahrzehnten der noch lebende Architekt geklagt werden …
(wenn das Architekturbüro als Witwen-Betrieb nach dem Tod des Architekten weitergeführt wird - üblicherweise bis Auslaufen der Projekte - kann auch die Witwe geklagt werden …)

22.08.2019, 12:38 Uhr - Editiert von Atschy, alte Version: hier
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