Aktien/Fonds, Verwahrungsart "Wertpapierrechnung" (WR)
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Re(5): Aktien/Fonds, Verwahrungsart "Wertpapierrechnung" (WR)
28.01.2020, 20:50:43
Moment, ich zitiere aus den ABG einer OÖ Regionalbank.

1) Drittverwahrung
Wertpapiere, die die Bank für ihre Kunden zu verwahren hat, werden – auch um höchstmöglichen Schutz dieser Wertpapiere zu gewährleisten – an Institute, die auf die Wertpapierverwahrung spezialisiert sind (sogenannte „Drittverwahrer“), weitergeleitet. Für allfällige Schäden, die durch rechtswidrige schuldhafte Handlungen oder Unterlassungen der Drittverwahrer entstehen, haftet die Bank dem betroffenen Kunden. Erfolgt die Wertpapierverwahrung für einen Kunden als Unternehmer ist die Haftung der Bank allerdings auf die sorgfältige Auswahl des Drittverwahrers beschränkt. Sollte trotz sorgfältiger Auswahl der Fall eintreten, dass ein Drittverwahrer insolvent wird, kann die Bank die Ausfolgung der Wertpapiere, die sie dem Drittverwahrer zur Verwahrung übergeben hat, verlangen.

Wenn du die Wertpapiere als Konsument hältst müssten der Drittverwahrer und deine Depotbank pleite gehen damit du wirklich ein Problem hast.

Und ganz ehrlich, ich hab schon viele Probleme gehört in der Branche aber verlorene Wertpapiere währen mir noch nie untergekommen. Selbst als Leman Brothers unterging hörte man nichts davon das millionen Depotinhaber ihre Anteile verloren hätten. Für mich klingt das gerade nach einem theoretischen Problem mit äußerst geringer Eintrittswahrscheinlichkeit.
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"Akzeptiere die Angst und lebe Frei!"

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Re(6): Aktien/Fonds, Verwahrungsart "Wertpapierrechnung" (WR)
29.01.2020, 17:17:14
  Für allfällige Schäden, die durch rechtswidrige schuldhafte Handlungen oder
Unterlassungen der Drittverwahrer entstehen, haftet die Bank dem betroffenen
Kunden.


Bei höherer Gewalt oder Marktturbulenzen schaut man durch die Finger, ebenso muss man bei höheren Beträgen vielleicht auch selbst nachweisen bzw. prozessieren, dass die Bank haftet weil rechtswidrig/Unterlassung ...

Sollte trotz sorgfältiger Auswahl der Fall eintreten, dass ein Drittverwahrer
insolvent wird, kann die Bank die Ausfolgung der Wertpapiere, die sie dem
Drittverwahrer zur Verwahrung übergeben hat, verlangen.


Schön, dass sie das kann. Kriegt sie sie dann auch?

Wenn du die Wertpapiere als Konsument hältst müssten der Drittverwahrer und
deine Depotbank pleite gehen damit du wirklich ein Problem hast.


Das würde ich anders sehen. Zumindest viel Ärger bis man Recht bekommt, kann man sich einhandeln - im Vergleich zu einer normalen Verwahrung.

Für mich klingt das gerade nach einem theoretischen Problem mit äußerst
geringer Eintrittswahrscheinlichkeit.


Das kann schon sein, es gibt immer ein erstes mal...

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29.01.2020, 17:20 Uhr - Editiert von Lazy Jones, alte Version: hier
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