Umzug innerhalb Wiens: Zulassungsschein Änderung notwendig?
Geizhals » Forum » Auto & Motorrad » Umzug innerhalb Wiens: Zulassungsschein Änderung notwendig? (18 Beiträge, 678 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.
Re: Umzug innerhalb Wiens: Zulassungsschein Änderung notwendig?
11.09.2020, 23:44:35
Wurde ja schon mit link auf § 42 KFG gesagt, ist nicht verpflichtend, also kein Grund zur Beanstandung durch die Behörde.
Hier die vertiefte Begründung, wenn jemand die Exekutive damit beeindrucken möchte:

"Es sollen Erleichterungen geschaffen werden, um den BürgerInnen nach einer Namensänderung bzw. Wohnsitzänderung den Weg zur Zulassungsbehörde/Zulassungsstelle zu ersparen. Daher soll gleich bei der Personenstands- oder Meldebehörde auch die Änderung von Name oder Adresse für die Zulassung erfolgen. Die Änderung wird mit den geänderten Daten im Wege des Änderungsdienstes gem. § 16c Meldegesetz 1991 der Zulassungsevidenz übermittelt und in der Zulassungsevidenz gespeichert. Im Falle einer Namens- oder Wohnsitzänderung innerhalb des örtlichen Wirkungsbereiches derselben Behörde entfällt damit auch die Verpflichtung gem. § 42 Abs. 1 KFG, die Änderung anzuzeigen. Dann sind die jeweils aktuellen Daten im Zulassungsregister. Es wird aber kein neuer, geänderter Zulassungsschein ausgestellt, sondern die Zulassungsbescheinigung behält ihre Gültigkeit. Somit ist kein zusätzlicher Weg erforderlich. Vollzugsprobleme im Bereich der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht sind nicht zu erwarten, da derzeit zwar die Daten aus dem Zulassungsschein für die Anzeige verwendet werden, aber die Behörde, die die Anzeige erhält, die aktualisierten Daten durch eine Zulassungsregister- bzw. ZMR-Abfrage zur Verfügung hat und dort die aktualisierten Daten gespeichert sind."

Die aktuelle Adresse, wird bei einer Ummeldung also automatisch in der Zulassung behördlicherseits hinterlegt, das Papier oder die Scheckkarte muss aber/daher nicht geändert werden.

Da auch der Magistrat in Wien sich noch nie auf die Zulassung verlassen hat (weil, siehe gleich, das eher dämlich ware) und immer automatisch die aktuelle Meldeadresse im ZMR abfragt, sollte das auch dort kein Problem sein. Die Zulasssung belegt ja nur, dass das Kfz auf dich zugelassen ist, wo du wohnst (und ob du daher berechtigt bist für den Bezirk) kann aber (eben weil man ja "vergessen kann", die Zulassung auf die aktuelle Adresse zu ändern) nur eine ZMR-Anfrage klären, die eben im Zuge der Ausstellung des Parkpickerls erfolgt.



Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung