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Ehegattenunterhalt + Mindestsicherung oder Pension
13.09.2020, 09:04:22
Grüß Euch,

als NichtWiener ist es in Wien unheimlich schwer, Infos zu bekommen.
Folgendes Szenario:

Ehegattenunterhalt wurde vor etlichen Jahren bei der einvernehmlichen Scheidung festgelegt. Damit es sich leichter rechnen lässt: Euro 700.-
Dauer: wie man weiss gilt das bis zum Tod des Unterhaltsempfängers oder einer neuerlichen Heirat. Vor Gericht wurde vereinbart, bei Änderung der Lebensumstände den Unterhalt neu zu besprechen.

Der Unterhaltsempfänger ist seit mehreren Jahren im Krankenstand und steht nun kurz vor der Pension, es wird die Mindestpension werden.

Kurzarbeit und andere Umstände haben nun dazu geführt, dass der Zahlende sich den Unterhalt nicht mehr leisten kann und herabsetzen möchte, allerdings nicht auf Kosten der Empfängerin, es war keine "blutige" Scheidung.

Mindestpension gibts ja nicht in Österreich. Mein Verständnis ist, dass die Pension von einer Summe, in diesem Fall Euro 700.- auf eine Mindestsicherungssumme aufgezahlt wird.
Setzt man nun den Unterhalt auf 200 Euro herab, wird ja auch auf die Mindestsicherungssumme ausgeglichen, oder?
Wie funktioniert das, ich kenn mich trotz Google Suche nicht aus :(

Edit: Kurzfassung: der Zahlende möchte/muss den Unterhalt herabsetzen ohne dass es zu finanziellen Einschränkungen bei der Empfängerin kommt.

DANKE, Andi

P.S: Wo ich schon herumtelefoniert hab, aber weiterhelfen kann oder will Dir keiner oder es kennt sich niemand aus, deshalb hier mal die Frage.

13.09.2020, 09:10 Uhr - Editiert von Gukerl, alte Version: hier
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hier sollte alles abgehandelt sein
13.09.2020, 17:17:42
https://www.arbeiterkammer.at/infopool/wien/Unterhaltsrecht_Endbericht_07_12.pdf   Seite 35ff.

das hat mit Wien nichts zu tun, das sind bundeseinheitliche Regelungen.

es wird die Mindestpension werden.

Mindestpension gibts ja nicht in Österreich

Etwas, das es nicht gibt, kann nicht bezogen werden. Ob die Reduktion von 700 auf 200 zu einer Reduktion der Pensionshöhe führt, hängt also von der Höhe der eigenständigen Rente ab. Ist die niedriger als ~250/350 Euro, dann ist es egal, es wird auf ~950/1050 aufgestockt (1050 wenn >=30 Beitragsjahre eingezahlt wurde).

die Pension von einer Summe, in diesem Fall Euro 700.- auf eine
Mindestsicherungssumme aufgezahlt wird

die eigenständig erworbene Rente wird immer voll bezahlt. Nur wenn diese niedriger ist als 950/1050 im Monat, dann wird die Differenz zugezahlt. Und da zählt dann jedes Einkommen, also Rente und Unterhalt. Die Ausgleichszulage ist eine Sozialleistung und fällt weg, wenn der Bedarf wegfällt. Die Rente ist eine selbst erworbene Versicherungsleistung und fällt nie weg. Man kann da auch beliebig sonstige Einkünfte haben und im Ausland leben (die Ausgleichszulage wird im Ausland nur für 2 Monate bezahlt, dann fällt sie weg).

Rente 500, Unterhalt 700 -> 1200 Bezug
Rente 500, Unterhalt 200, Ausgleichszulage 250/350 -> 950/1050 Bezug

Die Rente muß schon wirklich sehr niedrig sein, damit sich eine so drastische Änderung des Unterhalts nicht finanziell negativ auswirkt.
Sollte sie tatsächlich so niedrig sein, könnte man versucht sein, den Unterhalt ganz zu streichen, am Ergebnis ändert sich nichts. Nur wird die PVA dann annehmen, auf den Unterhalt wurde rechtsmißbräuchlich verzichtet und den dann fiktiv anrechnen. Steht aber ohnehin im Dokument der AK.

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