Geschenktes Geld weiter verschenken
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Re: Geschenktes Geld weiter verschenken
21.10.2020, 18:33:20
Uiiiiii, da habt ihr euch aber kräftig iun die Nesseln gesetzt!

MAl blöde Frage vorab: warum erkundigt man sich nicht, BEVOR man sowas macht? Die Entscheidung über eine Voraberbe fällt man doch nicht spontan binnen 2min.

Ich schau mal, was ich dir so sagen kann (IANAL):

1. Schenkung:
1a. Schenkung Mutter-(Einzel)Kind
Die Schenkung ist steuerfrei, aber meldepflichtig. Schenkungen über 50k sind ZWINGEND meldepflichtig ans Finanzamt, die Unterlassung ist zwingend strafbar!

1b Schenkung unter Ehegatten: wie oben. Du/man kann verschenken soviel man will, solange man es meldet!

Aber DAS ist euer geringstes Problem!!!

2. Das Vorerbe.
Da die Tochter Einzelkind ist, ist das erbrechtlich völlig wurscht, ob die Mutter ihr das schenkt oder vorvererbt. Weil sie bekommt (nachdem nur mehr von  Mutter geschrieben wird, nehme ich an: Vater gibts nicht mehr) eh alles.
AUSSER: die Mutter enterbt sie und setzt sie auf den Pflichtteil runter. Aber auch dann ist es wurscht, weil die Schenkung ebenso wie das Vorerbe auf ihr Pflichtteil angerechnet wird.
Beschließt die Mutter also, "alles" dem Tierheim zu vermachen und die Tochter "zu enterben" könnte es sein, daß die Tochter was zurückzahlen muß, wenn die Schenkung/Vorerbschaft höher war als der Pflichtteil ist.

3. Familienrecht/Scheidungsrecht

DAS ist euer größtes Problem. Und nein, nicht sagen, wir haben uns so lieb, da gibts kein Problem! Ihr habt eines!
Es wird nur nie schlagend, wenn ihr es JETZT in Ruhe und Frieden regelt.

Weil:
Erbe/Schenkung ist Zuwendung seitens Dritter, das fällt nicht ins Ehevermögen. In dem Moment, wo es für die eheliche Wohnung ist, wirds aber eheliches Vermögen.
Gleiches mit der "Schenkung" von 40k an dich und du kaufst dann alle Einrichtung auf deinen Namen. Das ist dann DEIN Betrag im Scheidungsverfahren. (und sag ned, wir lassen uns ned scheiden, du weißt nicht, was a) in 5/10/20J ist oder ob b) eine Fehlgeburt deine Frau zum seelischen Wrack macht, mit dem du nicht mehr zusammenleben kannst, weil du sonst Selbstmord begehst oder c) euch das 3.Kind dann so nervt, daß ihr euch nur anbrüllt!!!)

Also:
Wegen Erbe/Schenkung:
Mal überlegen, was es denn sein soll und dann bei Schenkung schnellstens zum Steuerberater oder bei Erbe zum Notar. Ohne Schriftstück kommt ihr sowieso nicht weiter, in keinem Fall.
Schenkung ist billiger, da formlos und der StB arbeitet nach Stunden, der Notar hingegen nach Tarif (ich sag mal "Streitwert" - je wertvoller die Sache, umso mehr kassiert er!). Aber vielleicht macht er euch einen Pauschalpreis (ja, man kann mit Notaren handeln!!!), dann is wursht.

Ihr könnt in den Schenkungsvertrag auch einen §§ aufnehmen, daß die Schenkung ausschließlich für Ankauf und Einrichtung gedacht ist. Dann ist zumindest die Herkunft des Geldes auf ewig dokumentiert. Aber das hilt nix im Scheidungsfall. Da braucht ihr einen Passus, daß das Haus von der Aufteilung des ehelichen Vrmögens ausgenommen ist. Und wers bekommen soll.
Denn wers gezahlt hat, zählt im Scheidungsfall absolut gar nichts dafür, wers weiter bewohnen darf!!!

Also bitte, bitte, bitte: JETZT, wo alle gut miteinander sind, alles in Ruhe und Frieden regeln. Dann kanns zumindest darüber NIE Streit geben! Denn am Ende jeder Scheidung gehts nur mehr ums Geld, auch wenn das nur mehr die Hilfskrücke ist, dem anderen eins auszuwischen!

mfg
AVS



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.....
Re(5): Geschenktes Geld weiter verschenken
27.10.2020, 17:55:06
ja, 2x ja natürlich ;-)

     BEKOMMT es  

bezieht sich daher ausschließlich auf das Wohnrecht

nur auf das Wohnrecht. Zivilrechtlicher Eigentümer bleibt die Person im Grundbuch. Nur machen kannst halt nix damit, weil "alle" (ich weiß, das ist so pauschaliert unrichtig) Rechte dran hat wer anderer.

SEHR wichtig, zu definieren, an wen sie gehen.

auch das meinte ich so. PERSÖNLICHE Geschenke gehören NUR der beschenkten Person, Geschenke an DAS PAAR (wie zB anlässlich der Hochzeit) gehören natürlich beiden.

DAS ist allerdings wiederrum nur zivilrechtlich zu verstehen, das EIGENTUM ist bei einem, das Nutzungsrecht aber bei beiden.
Wenn ich ein Auto erbe, dann ist das MEIN ALLEINIGES Eigentum. Wenn ich das vors Eigenheim stelle und den Schlüssel auf die Kommode legen und wir beide fahren damit, wer immer es grad braucht, dann ist es zwar weiterhin mein Eigentum, aber ehelicher BESITZ.

Wenns im Scheidungsstreit dann schmutzig wird, dann versteck ich die Schlüssel vor meiner Holden, damit sie nicht damit fahren kann. Dann ist das Besitzstörung durch mich, weil ich ich SIE am gewohnten Gebrauch des ehelichen BESITZES störe.
Wenn sie mir dann aus Rache die Reifen abmontiert und versteckt, dann ist das auch Besitzstörung. Aber kein Diebstahl. Denn seinen eigenen Besitz kann man nicht stehlen. Oder zerstören. Also wenn sie mir die Reifen mit 1000 Nägel drin zurück gibt, kann ich Kakka gehen. Denn mit ihrem Besitz kann sie machen, was sie will.

Ahhh, ich hab das alles schon hinter mir, da kommen Erinnerungen hoch ...

mfg
AVS



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