Re(5): Geschenktes Geld weiter verschenken
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.  Re: Geschenktes Geld weiter verschenken  (matchbox am 21.10.2020, 16:47:20)
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Re(5): Geschenktes Geld weiter verschenken
27.10.2020, 17:55:06
ja, 2x ja natürlich ;-)

     BEKOMMT es  

bezieht sich daher ausschließlich auf das Wohnrecht

nur auf das Wohnrecht. Zivilrechtlicher Eigentümer bleibt die Person im Grundbuch. Nur machen kannst halt nix damit, weil "alle" (ich weiß, das ist so pauschaliert unrichtig) Rechte dran hat wer anderer.

SEHR wichtig, zu definieren, an wen sie gehen.

auch das meinte ich so. PERSÖNLICHE Geschenke gehören NUR der beschenkten Person, Geschenke an DAS PAAR (wie zB anlässlich der Hochzeit) gehören natürlich beiden.

DAS ist allerdings wiederrum nur zivilrechtlich zu verstehen, das EIGENTUM ist bei einem, das Nutzungsrecht aber bei beiden.
Wenn ich ein Auto erbe, dann ist das MEIN ALLEINIGES Eigentum. Wenn ich das vors Eigenheim stelle und den Schlüssel auf die Kommode legen und wir beide fahren damit, wer immer es grad braucht, dann ist es zwar weiterhin mein Eigentum, aber ehelicher BESITZ.

Wenns im Scheidungsstreit dann schmutzig wird, dann versteck ich die Schlüssel vor meiner Holden, damit sie nicht damit fahren kann. Dann ist das Besitzstörung durch mich, weil ich ich SIE am gewohnten Gebrauch des ehelichen BESITZES störe.
Wenn sie mir dann aus Rache die Reifen abmontiert und versteckt, dann ist das auch Besitzstörung. Aber kein Diebstahl. Denn seinen eigenen Besitz kann man nicht stehlen. Oder zerstören. Also wenn sie mir die Reifen mit 1000 Nägel drin zurück gibt, kann ich Kakka gehen. Denn mit ihrem Besitz kann sie machen, was sie will.

Ahhh, ich hab das alles schon hinter mir, da kommen Erinnerungen hoch ...

mfg
AVS



kann den bitte wer rufen?


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