Ungültige bzw. grob irreführende AGB?
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Re: Ungültige bzw. grob irreführende AGB?
17.11.2020, 13:27:56
"Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des KSchG steht dem Käufer für die Dauer
von 2 (zwei) Jahren ab Übergabe die gesetzliche Gewährleistung zur Verfügung.
Demnach haben wir für Mängel, die bei Übergabe vorhanden sind, einzustehen.
Für später hervorgekommene Mängel trifft den Käufer die Beweislast."


Was wäre wenn:
THEORIE
Dieser eine Absatz kann dir 100% wurscht sein. Warum? Gesetz ist Gesetz und Gesetz steht über AGB.
D.h. egal ob er das Thema Gewährleistung anführt oder nicht und verändert oder nicht. Es gilt immer mindestens das Gesetz für den Konsumenten. D.h. unter 6 Monate kommt er nicht egal was er tut, freiwillig länger kann er dir geben. Somit => egal.

PRAXIS
Wenn er nicht für seine gesetzliche Pflicht einstehen will kannst du ihn nicht zwingen. Dass kann nur ein Gericht. D.h. du kannst jetzt kaufen und im Fall der Fälle schauen ob er eh einlenkt, oder ob es zach wird oder gar vor Gericht endet und sehr zach und langwierig wird.

Der betreffende Text dagegen ist irgendwas.
>Demnach haben wir für Mängel, die bei Übergabe vorhanden sind, einzustehen.<
Das ist 100% korrekt. Gewährleistung deckt nur Fehler die bei der Übergabe schon vorhanden sind. Durch die Beweislast (die für beiden Seiten äußerst selten erbracht werden kann) hat man 6 Monate volles Service und danach ist die Gewährleistung quasi los.
>Für später hervorgekommene Mängel trifft den Käufer die Beweislast.<
"hervorgekommen" ist halt ein (absichtlich?) sehr speziell gewähltes Wort was die Situation nicht auflöst. Schäden die durch einen Mangel bei Auslieferung auftreten sind 6 Monate gedeckt. Mängel die erst nach der Auslieferung entstehen nicht. Ob "hervorkommen" jetzt auftreten oder entstehen bedeuten soll weiß keiner... Je nachdem will er über die AGB abschasseln oder hat nur sehr schlecht formuliert.








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