Re(3): Fragen zur Wohnungseigentumsgemeinschaft bzw. Hausverwaltung
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Fragen zur Wohnungseigentumsgemeinschaft bzw. Hausverwaltung
20.11.2020, 18:03:01
Hallo,

ich hoffe es gibt hier ein paar die sich mit der Thematik auskennen oder Erfahrung haben.

Ich wohne in einer Wohngemeinschaft mit etwa 40 Parteien in der Anlage. Ein paar Mieter sind natürlich auch dabei. Es handelt sich um einen Neubau aus dem Jahr 2018.

Jetzt habe ich dazu ein paar Fragen:

1.) Damals in der Ausstattungsbeschreibung, die Teil des Kaufvertrags ist, wurde eine Induktionsschleife in der Tiefgarage angeführt. Diese wurde nur leider nie eingebaut, worauf ich mit dem Bauträger Kontakt aufgenommen habe und das als Mangel angeführt habe. Dieser meinte, dass die aus praktischen Gründen (die zuständige Firma hat angeblich von einem Einbau abgeraten), nicht eingebaut wurde. Es würde in dieser Garage oft zu Fehlöffnungen kommen.
Nach vielem hin und her, hat er angeboten um die 1.000€ in den Reparaturfond der Wohngemeinschaft einzuzahlen, um die Sache zu lösen.
Die Hausverwaltung sagt nun, dass sie das Geld nicht annehmen kann, wenn nicht alle Parteien zustimmen, da der Bauträger sonst keine Rechtssicherheit hat. Es würde sich hier quasi um einen außergerichtlichen Vergleich mit der gesamten Wohngemeinschaft handeln.
Habt ihr eine Lösungsidee, außer dass der Bauträger die Schleife nachträglich einbauen lässt?

2.) Wisst ihr wie die Sachlage ist, wenn ich an meinem Garagenplatz (Eigentum) eine Ladestation installieren lassen möchte? Müsste hier auch die gesamte Wohngemeinschaft zustimmen?

3.) Es gab auch mal ein anderes Anliegen der Wohngemeinschaft, wo es darum ging, das Post/General-Schlüsselschloss an der Klingelanlage mit einem Karteneintrittssystem zu ersetzen. Die Leute haben Sorge, dass irgendwelche fremden Leute mit diesem Post/General-Schlüssel (den man sich scheinbar viel leichter als die Schlüsselkarte besorgen kann) ins Haus reinkommen.
Die Hausverwaltung hat eine Umfrage gestartet. Natürlich haben die meisten nicht geantwortet... man sollte das Formular per Post oder eingescannt per Email schicken. Das schaffen viele nicht bzw. rennen sie nicht zur Post.
Ich hab gefragt, ob es da nicht ein einfaches Online-Abstimmungstool mit Passwortzugang gibt oder ähnliches. Da stimmt man online ab und die Teilnehmerzahl wäre viel größer. Denn so wie es aktuell aussieht, wird es unmöglich sein, etwas durchzubekommen... selbst wenn es nicht teuer und sinnvoll ist. Der Hausverwaltung ist es egal. Die meinen, dass es da keine andere Möglichkeit gibt. Kennt ihr da etwas? Wie soll man da je eine Abstimmung durchbekommen?


Bin gespannt was ihr dazu meint.
Besten Dank

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Re(3): Fragen zur Wohnungseigentumsgemeinschaft bzw. Hausverwaltung
21.11.2020, 10:13:18
Ja, ich meinte, dass der Kostenersatz höher sein sollte. Das müsstet ihr aber innerhalb der Gemeinschaft diskuttieren bzw. einen Deal mit dem Bauträger anstreben. Und das muss 100% sein (Einspruchsfristen abwarten), ansonten ist das für den Bauträger auch unlustig.

Warum ich meine, dass 1000 Euro zu wenig ist: Das versprochene und gekaufte Feature ist offenbar für dich interessant (praktischer Nutzen) und in Zukunft bzw. jetzt schon vielleicht auch für andere. Durch den 1000er-Deal bekommt du als Ersatz also 1000/40 = 25 Euro geschenkt. Ist also zufällig das, was wir heuer von Herrn Ludwig als Schnitzelgutschein bekamen. Nur kannst du dir von den 25 Euro vorläufig gar nichts kaufen, es kommt ja auf die Reparaturrücklage. Also als Eigentümer würde ich auch ohne derzeit konkretes Interesse an dem Feature keine Zustimmung geben. Da würde ich mir eher eine sinnvolle Ersatzlösung vom Bauträger erwarten.

zu 3) Wir haben glücklicherweise einige engagierte Miteigentümer, die auf verschiedensten Gebieten durchaus kompotent sind und die Anliegen auch gut präsentieren können. Wie schon gesagt sind die wesentlichen Dinge: Vorteile, Nachteile, Kosten. Die Hausverwaltung muss sich in gewisser Weise auch auf Dienst nach Vorschrift beschränken (ordentliche Verwaltung) und auf die Interessen der Allgemeinheit fokusieren. Wenn ich zwischen der Hausversammlungsterminen einmal einen Individualwunsch für einen Umlaufbeschluss habe, dann muss ich den Aufwand dafür auch selbst betreiben und kann nicht erwarten, dass die Hausverwaltung auf Kosten der Allgemeinheit Briefe verschickt oder andere Aufwände verrechnet.  

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