Ist ein gemietetes Ferienhaus ein Beherbergungsbetrieb?
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Re(4): Ist ein gemietetes Ferienhaus ein Beherbergungsbetrieb?
27.12.2020, 22:30:43
dass sich der Satz im Entwurf in §1  "(2) Zum eigenen privaten Wohnbereich
zählen auch Wohneinheiten in Beherbergungsbetrieben sowie in Alten-, Pflege-
und Behindertenheimen."
Nicht mit §8 verträgt

alles zu lesen, wie ich es nun  getan habe, hätte dir deine Frage von selbst beantwortet. Denn §8 Abs 1 sagt:
Das Betreten von Beherbergungsbetrieben zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Beherbergungsbetrieben ist untersagt.

aka "geh ned hin" - da sind wir uns ja wohl einig

Aber die Lösung steht im §8 Abs. 3, der §8 Abs 1 außer Kraft setzt:

(3) Abs. 1 gilt nicht für das Betreten eines Beherbergungsbetriebs

1. durch Personen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung bereits in Beherbergung befinden, für die im Vorfeld mit dem Unterkunftgeber vereinbarte Dauer der Beherbergung,

2. zum Zweck der Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen,

3. aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen,

4. zu Ausbildungszwecken gesetzlich anerkannter Einrichtungen,

5. zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses,

6. durch Kurgäste und Begleitpersonen in einer Kuranstalt, die gemäß § 42a des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes (KAKuG), BGBl. Nr. 1/1957, als Beherbergungsbetrieb mit angeschlossenem Ambulatorium gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 KAKuG organisiert ist,

7. durch Patienten und Begleitpersonen in einer Einrichtung zur Rehabilitation, die als Beherbergungsbetrieb mit angeschlossenem Ambulatorium gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 KAKuG organisiert ist,

8. durch Schüler zum Zweck des Schulbesuchs und Studenten zu Studienzwecken (Internate, Lehrlingswohnheime und Studentenheime).

Das sind die die Ausnahmen, die es erlauben, daß ein Beherbergungsbetrieb für dich zum privaten Wohnbereich wird:
Wenn du:
Z1. bei Erlaß der VO schon dort warst
Z2. Bewohner eines Pflegeheimes bist
Z3. UNBEDINGT(!) auf Geschäftsreise mußt
Z4: die Unterkunftsmöglichkeit einer Ausbildungsstätte nützt
Z5: dringendes Wohnbedürfniß hast, zB um deinem Besuchsrecht bei getrennt lebenden Kindern nachzukommen
Z6: auf Kur bist
Z7: auf ReHa bist
Z8: Schüler/Lehrling/Student bist und im Internat/Heim wohnst

Dein Schiurlaub in der Ferienwohnung fällt unter welchen dieser Ausnahmetatbestände? ;-)
Außer KEINEN.
Daher: Verboten.

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz gegenüber Fundamentalisten!


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