Zuständigkeit für Elektroinstallationen
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Zuständigkeit für Elektroinstallationen
17.01.2021, 23:06:22
Hallo!

tl/dr:
Genossenschaftswohnung, Bau, Mietvertrag irgendwann 1960-1970
Elektroinstallationen im Gangbereich:
2*16A Vorzählersicherungen (Schmelzsicherungen)
Zähler
6*Schraubautomaten (div. Stärken)
Kein FI sichtbar (Die Installationen der Nachbarwohnung, die vor einigen Jahren neu vermietet wurde, enthalten einen neuen Kasten mit FI und LSS)

Fragen:
- Darf der Mieter die VZ-Sicherungen auch gegen Schraubautomaten austauschen?
- Kann der Mieter von der Genossenschaft ein Update der Installationen verlangen (ev. Gefahr in Verzug)?

Langversion:
In der Wohnung meiner Eltern war gestern nach einem Kurzschluss in einer Glühbirne Blackout. Nachdem der technische Notdienst (ich) per Telefon keine Lösung fand, war ein Außeneinsatz angesagt, was dazu führte, dass ich mir das erste Mal seit ca. 3 Jahrzehnten den 'Sicherungskasten' der Wohnung ansah. Zusätzlich zu der VZ-Sicherung hatte auch noch einer der Schraubautomaten ausgelöst.
Ein zu Hilfe gerufener Hauswart (wie er mehrmals betonte eigentlich nicht zuständig, trotzdem sehr hilfsbereit) hatte dann auch noch die richtige Schmelzsicherung im Keller lagernd - Gefrierschrank gerettet.

Ich gehe davon aus, dass das seit mindestens 10 Jahren das erste Mal war, dass die Sicherungen der Wohnung ausgelöst haben.

Abgesehen von den obigen Fragen deshalb noch die folgende:
- Kann das sein, dass durch das Alter der Schraubautomaten die Auslösung so verzögert war, dass die VZ-Sicherung geschmolzen ist? Ist es deshalb ratsam die alle zunächst mal zu wechseln bis die Genossenschaft eventuell aktiv wird?

lg & danke, mb


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Re: Zuständigkeit für Elektroinstallationen
07.02.2021, 19:22:08
Gibt es eine Gas- oder Elektro-Kochstelle in dieser Wohnung ???

Aus Sicherheits-Gründen würde ich dringend empfehlen in der Wohnung einen Kasten mit einem Fehlstrom-Schutzschalter (FI-Schalter) mit einer Auslösekennung von 0,03A  und für jeden vorhandenen Stromkreis einen Leitungsschutzschalter (optimal: samt Null-Anschaltung mit 10 oder 16A (mindestens für drei Stromkreise, ...) machen zu lassen!
Bei einem Elektro-Herd zusätzlich : Leitungsschutzschalter 3polig 20 oder 25A
z.B.:
https://www.conrad.at/de/p/abb-2cds253001r0204-leitungsschutzschalter-3polig-20-a-621929.html

Noch etwas: der Kasten muss in Augenhöhe sitzen (ich habe mehrmals erlebt, dass so eine vorhandene Installation über der Eingangstüre, im Zuge einer Neuvermietung herunten, neben der Eingangstüre in Augenhöhe neu gemacht worden ist ...

Ältere Fehlstrom-Schutzschalter hatten eine schlechtere Auslöse-Kennung (zumeist nur 0,1A)! Mit der neu vorgeschriebenen kann man einen Unfall, mit Hineinfallen eines Haar-Föhnes in eine Badewanne, in der ein Mensch im Wasser sitzt, zumeist überleben. Je nach Zeitpunkt des Stromstoßes in Relation zum Herzschlag, bleibt im schlimmsten Fall das Herz stehen und man ist in diesem Fall darauf angewiesen, dass man NICHT alleine ist und eine Hilfsperson dafür sorgt, dass Herzmassage das Organ wieder zum Schlagen bringt ...
z.B.:
https://www.conrad.at/de/p/abb-2csf204101r1400-fi-schutzschalter-a-4polig-40-a-0-03-a-230-v-ac-400-v-ac-621749.html

Vorzählersicherungen (im Stiegenhaus) und Haus-Hauptsicherungen (in der Außenmauer auf der Straße; Kasten an der Grundstücks-Grenze) müssen laut Gesetz Schmelzsicherungen sein !!!

Die Zuleitungs-Drähte in die Wohnung müssen 4x 8 mm² Querschnitt haben (früher 6 mm²);
Sind diese dünner müssen sie im Zuge einer Überarbeitung (einen nicht vorhandenen FI-Schalter einbauen; einen neuen Zähler installieren) verstärkt werden ...
3x Stomführende Leitung (Drehstrom/"Starkstrom")
1x Null-Leiter
1x Erdung
die Drehstomleitungen haben untereinander je 400 Volt zueinander; dieselben drei Leitungen haben je gegen den Null-Leiter 240 Volt;
(in Tirol gibt es keinen "Null-Leiter", dieser wird "Erdleiter" genannt und ist in jedem einzelnen Haus geerdet -> mit einem Spieß in die Erde, ...)



07.02.2021, 20:11 Uhr - Editiert von Atschy, alte Version: hier
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