Re(3): Haussanierung mit Eingriff in Wohnrecht
Geizhals » Forum » Haushalt » Haussanierung mit Eingriff in Wohnrecht (86 Beiträge, 3005 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Haussanierung mit Eingriff in Wohnrecht
02.07.2021, 16:02:31
Habe eine Frage an die Wohnrechts-Wissenden hier.

Ich habe gegen Ende nächster Woche einen Besuch von der vermietenden Wohnbaugenossenschaft zwecks Information über eine Sanierungsmaßnahme, die ab Mitte Juli starten soll.

Bekannt ist bisher folgendes:
Es sollen die Steigschachtleitungen saniert werden, dazu wird eine Wand in der Küche sowie eine Wand im WC geöffnet.
Die Arbeiten sollen über die Dauer von 4 Wochen erfolgen, dabei soll die Wohnung weiter bewohnt werden bzw. die Miete wird nicht erlassen, auch wird keine Ersatzwohnung gestellt.
Es wird ein Camping WC im Abstellraum bereitgestellt.

Eigene fixe Einbauten wie z.b. ein nachgerüsteter Dunstabzug in der Küche, hochwertiges Stand WC usw. sollen ohne Kostenersatz abgetragen werden und es wird der Genossenschaftsstandard wiederhergestellt.
Die Wohnbereiche der Wohnung sind während der Baudurchführung für Bauarbeiter frei zugänglich, man kann entweder auf der Baustelle anwesend sein (über 4 Wochen), oder das Inventar ist unversichert ungeschützt. Haushalt deckt bei Abhandenkommen von Gegenständen nicht.

Es müssen alle Stockwerke zeitgleich bearbeitet werden, eine Duldungspflicht wurde nicht gerichtlich festgestellt.

Mein Plan ist nun, die Durchführung der Arbeiten nur zu gestatten wenn schriftlich zugesichert wird, dass der bestehende Zustand der Wohnung beibehalten wird (funktionsfähiger Dunstabzug in der Küche, Wiederherstellung des WCs im gleichen Design und Qualität) und für die Dauer der Arbeiten eine Ersatzunterkunft bezahlt wird da Kochen nicht möglich ist sowie kein vernünftiges WC vorhanden ist. Eventuell akzeptiere ich den Verbleib in der Wohnung wenn man beim ersten Punkt entgegenkommend ist.

Meine Frage: Kann die vermietende Genossenschaft notfalls gerichtlich durchsetzen dass ich die Verschlechterung der Ausstattung hinzunehmen habe, und droht mir Schadensersatz wenn ich den Baubeginn blockiere wenn keine Einigung erfolgt? Ich habe die Absicht, den Schlüssel für das eigene Türschloss nicht herauszugeben, und wenn ein Aufbruch erfolgt, die Polizei zu verständigen.
Aufbruch ist ein realistisches Szenario, da bereits das Kellerabteil von Mietern aufgebrochen wurde, die wegen Ablehnung der Maßnahmen die Kellerabteile für die Erneuerung von Wasserrohren nicht geöffnet haben (wohlgemerkt nach 3 Tagen ohne Warmwasser wegen Pfusch der Baufirma).

Danke!

Antworten PM Alle Chronologisch
 
Melden nicht möglich
.  Re: Haussanierung mit Eingriff in Wohnrecht
 (mko am 02.07.2021, 16:16:28)
.  *strategische Popcornreserven bereitleg*
 (lsr2 am 02.07.2021, 20:57:36)
...
Re(3): Haussanierung mit Eingriff in Wohnrecht
03.07.2021, 12:44:04
Bin kein Top-Experte, aber hier meine Anmerkung:

Zum Thema Dunstabzug, kannst du dich auch beim Rauchfangkehrer erkundigen. Die sind da meist auch sehr interessiert, sachkundig. Wenn du eine Gasheizung hast sind auch alle Änderungen an Fenster, Fensterabdichtung und Abluft meldepflichtig an den Rauchfangkehrer!!! Gefahr CO²-Vergiftung!!!

Frage wäre ob der deine Wohnung einen eigenen Abluftschacht hat. Weil wenn es einen gesammelten Badabluftschacht für alle Wohnungen gibt, besteht die Gefahr, dass dein Knoblauch / Kochgeruch sich in den anderen Bädern auch bemerkbar macht. Das hängt natürlich von der Detailausführung ab. Das würde mich als Nachbar bzw. Hausverwaltung/Eigentümer auch nicht so freuen.

Zum Thema Klo verstehe ich beide Seiten. Wenn einheitlich alles auf Wand-WC gebaut wird, kann man das vorhandene Stand-WC nicht mehr verwenden. Hast du ein Speziall-WC mit Bidet und Fön oder ein normales. Frage ist das Standard-Modell so hässlich, was wollen die einbauen? Was ist der Aufpreis für was akzeptables? Dritte Variante du stellst ein WC Bauseits bei. Vielleicht kannst du as Standard-Modell noch auf Willhaben verkaufen.
Brauchbare WCs kosten im Großhandel/Internet nicht so viel, vielleicht wäre ja auch schon der Sitz & Deckel bald zum austauschen (Meiner ist nach 8 Jahren nicht mehr sehr schön). Hier ein Beispiel um 132EUR:
https://www.reuter.de/ideal-standard-connect-wand-tiefspuel-wc-l-54-b-36-cm-weiss-a414412.php
Hier die Suche für Wand-WCs:
https://www.reuter.de/katalogsuche/filter/montage/wandmontage?q=wc+tiefsp%C3%BCl
Zu überlegen wäre ob du eine Beschichtung willst und ob du ein Spülrandloses nehmen willst.

Das Thema Bauarbeiten in der Wohnung ist natürlich ein Wahnsinn, aber irgendwie müssen sie zu den Leitungen dazu kommen. Mein Gefühl sagt, dass da schon zumindest eine Mietminderung möglich sein sollte.

Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.  Re: Haussanierung mit Eingriff in Wohnrecht  (traut am 03.07.2021, 15:54:39)
.  Re: Haussanierung mit Eingriff in Wohnrecht  (Kuzy am 05.07.2021, 19:54:27)
. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (kracker am 27.07.2021, 22:39:34)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung