Unstimmigkeit mit Notar bzgl. Notarhonorar & Barauslagen
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Unstimmigkeit mit Notar bzgl. Notarhonorar & Barauslagen
15.07.2021, 21:20:13
Liebes GH Forum,

ich brauche eure fachkundige Meinung zum Thema Notargebühren und dessen Barauslagen beim Kauf einer Eigentumswohnung, da ich mit dem Notariat gerade ein Meinungsverschiedenheit habe und ich mir verarscht vorkomme.

Folgende Situation:

Wir haben 2019 über einen Bauträger zwei Eigentumswohnung als Anlageobjekte gekauft – beide ohne Fremdfinanzierung. Seitens des Bauträgers war ein ortsansässiger Notar beauftragt die Abwicklung zu machen. Als Notariatshonorar wurden 1.3% vom Kaufpreis vereinbart (siehe Kaufanbot unten).

Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags kam dann auch prompt die Zahlungsanforderung vom Notar, sprich 1.3% vom Kaufpreis plus 100 Euro für umsatzsteuerfreie Barauslagen sowie weitere 100 Euro für umsatzsteuerpflichtige Barauslagen (+ 20 Euro USt). Es wurde angemerkt, dass sowohl das Honor als auch die Barauslagen „vorläufig“ seien und es eine Schlussrechnung geben werde (siehe Ersthonorar unten).

Gestern fliegt dann wieder ein eingeschriebener Brief ins Haus mit einer Abschlusshonorarnote, wo nochmals 170 Euro Honorar sowie nochmals 100 Euro für umsatzsteuerfreie und weitere 100 Euro für umsatzsteuerpflichtige Barauslagen (+ 20 Euro USt) verlangt wird, in Summe 424 Euro (inkl. USt) (siehe Abschlusshonorar unten). Das ganze natürlich zwei Mal, da es sich ja um zwei Eigentumswohnungen handelt, sprich es sind jetzt nochmals 848 Euro offen. Wenn man jetzt alle Barauslagen addiert sind pro Kauf insgesamt 440 Euro Barauslagen angefallen, das natürlich zweimal. Laut meiner Information sind Barauslagen Portokosten, Kopiergebühren, Grundbuchauszügen sowie Beglaubigungskosten des Notars.

Auf meine schriftliche Nachfrage beim Notariat, ob dies denn alles seine Richtigkeit habe und ich gerne eine detaillierte Auflistung der erbrachten Leistungen (samt getätigter Barauslagen) haben möchte wurde ich nur lapidar darauf hingewiesen, dass das alles so korrekt sei – mit dem gezeichneten Kaufanbot als Anhang.

Ich habe kein Problem mit den 848 Euro (pro Wohnung 424 Euro) und zahle natürlich, aber ich werde das Gefühl nicht los, dass das einfach nur Abzocke ist aufgrund fehlender Transparenz. Ausgemacht waren 1,3% von der Kaufsumme, jetzt sind nochmals 170 Euro extra zu zahlen für Notariatsleistungen. Welche? Keine Ahnung. Unverständlich ist es mir, wie man sich bei den Barauslagen so verschätzen kann, wir reden hier von Mehrkosten über 100%. Das Notariat macht ja das nicht zum ersten Mal, sprich sie hätten ja gleich die gesamten 440 Euro (inkl. USt.) pro Wohnung als Barauslage einfordern können. Bei dem Bauprojekt geht es um 25 Eigentumswohnungen und ich glaube, dass hier jede Partei so eine Endabrechnung bekommen hat – da läppert sich ganz schön was zusammen für das Notariat.
Meine Fragen an euch:

1) Wie hoch sind die Barauslagen bei einem Notar in der Regel? Laut Internetrecherche hatte ich einen Richtwert von 150 bis 200 Euro herausgefunden.

2) Ist ein Notar gesetzlich verpflichtet (nach NTG oder sonst was) die Barauslagen zu protokollieren und dem Kunden offenzulegen? Wenn ja, wie lautet der Paragraph? Oder ist das einfach ein Pauschalbetrag für die Notariatskassa, wo dann mir nix dir nix für alles was so anfällt bezahlt wird? Letzteres kann ich mir nämlich nicht wirklich vorstellen, denn In Zeiten von Registrierkassen, wo es für eine Kugel Eis schon einen Beleg gibt, muss es ja für alles einen Beleg geben …

3) Wenn 1.3% vereinbart waren, wie kann es sein, dass hier 170 Euro zusätzlich gefordert werden, wenn die 1.3% schon direkt nach der Vertragszeichnung beglichen wurden? Ich lese das aus dem Kaufangebot nicht heraus, dass es hier noch zu weiteren Honorarforderungen kommen kann.

4) Auch wenn der Betrag überschaubar ist und sich rechtliche Schritte wohl nicht auszahlen, aber kann man gegen sowas überhaupt rechtlich vorgehen bzw. an welche Stelle sollte man sich wenden? Arbeiterkammer, Notariatskammer, Rechtanwalt, etc?

5) Abhacken und zahlen oder der Sache auf den Grund gehen und kämpfen?

Danke vorab für eure Meinung und Hilfe!

flokrates

Kaufanbot: https://abload.de/img/kaufanbot-vertragserrr1kcy.jpg
Ersthonorar: https://abload.de/img/ersthonorarv2mxkjs.jpg
Abschlusshonorar: https://abload.de/img/abschlusshonorarnote59j77.jpg


16.07.2021, 15:18 Uhr - Editiert von flokrates, alte Version: hier
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Re(3): Unstimmigkeit mit Notar bzgl. Notarhonorar & Barauslagen
16.07.2021, 09:47:54
  ist das jetzt nur deine persönliche Meinung oder ist der Notar verpflichtet
die Barauslagen zu protokollieren und offenzulegen?

ich bin Konsument. Ich zahle keine Rechnung, die ich nicht verstehe. Punkt, ausnahmslos nicht.

§11 Abs 1. Z3 UStG beschreibt, was eine Rechnung enthalten muß:
Rechnungen müssen – soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist – die folgenden Angaben enthalten:

a) den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers;

b) den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10 000 Euro übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, wenn der leistende Unternehmer im Inland einen Wohnsitz (Sitz), seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird;

c) die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung;

d) den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt. Bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die abschnittsweise abgerechnet werden (beispielsweise Lebensmittellieferungen), genügt die Angabe des Abrechnungszeitraumes, soweit dieser einen Kalendermonat nicht übersteigt;

e) das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 4) und den anzuwendenden Steuersatz, im Falle einer Steuerbefreiung einen Hinweis, dass für diese Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt;

f) den auf das Entgelt (lit. e) entfallenden Steuerbetrag. Wird die Rechnung in einer anderen Währung als Euro ausgestellt, ist der Steuerbetrag nach Anwendung einer dem § 20 Abs. 6 entsprechenden Umrechnungsmethode zusätzlich in Euro anzugeben. Steht der Betrag in Euro im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung noch nicht fest, hat der Unternehmer nachvollziehbar anzugeben, welche Umrechnungsmethode gemäß § 20 Abs. 6 angewendet wird. Der Vorsteuerabzug (§ 12) bemisst sich nach dem in Euro angegebenen oder jenem Betrag in Euro, der sich nach der ausgewiesenen Umrechnungsmethode ergibt;

g) das Ausstellungsdatum;

h) eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird;

i) soweit der Unternehmer im Inland Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringt, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht, die dem Unternehmer vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.


lit c), d) und e) verlangen also eine klare, eindeutige Bezeichnung, was genau, wann geliefert oder geleistet wurde und was das genau kostet.
Diese Merkmale sind bei deiner Rechnung IMHO nicht gegeben. einfach nur "Barauslagen" wäre, als würde eine Werkstatt "Ersatzteile" auf die Rechnung schreiben. Das ist IMHO bei weitem zu ungenau.
Mein Notor hat mir bei der Firmengründung Punkt für Punkt aufgelistet, welche Gebühr für welche Eingabe bei welcher Stelle angefallen ist. Er hat sogar 0 hingeschrieben, wenn das wegen Gründungsprivileg gratis war. Also es geht auch anders.

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz gegenüber Fundamentalisten!


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Re: Unstimmigkeit mit Notar bzgl. Notarhonorar & Barauslagen
16.07.2021, 20:09:32
Die Österreichische Notariatskammer hat sich auf meine Anfrage gemeldet. Zusammenfassend: Rechtsauskunft gibts nicht, aber wenn man ein Problem hat brauchen sie alle Unterlagen zu dem entsprechenden Fall und sie setzen sich dann mit dem entsprechenden Notar in Verbindung um es zu überprüfen. Find ich prinzipiell gut, werde ich aber erst machen wenn ich da mit dem Notariat zu keiner Einigung komme.

Zur Vollständigkeit halber noch die ganze Antwort der Kammer:

Die Österreichische Notariatskammer bestätigt den Erhalt Ihrer Anfrage vom 16.7.2021 und kann lediglich mit folgenden weiterführenden Hinweisen behilflich sein:

1) Die Erteilung von Rechts-, Sach- und Kostenauskünften zählt nicht zum gesetzlich zugewiesenen Aufgabenkreis der Österreichischen Notariatskammer.

2.) Die Notariatskammern (es gibt 6 Länderkammern)  führen im Fall von Anfragen/Beschwerden hinsichtlich konkreter Anlassfälle, die sich schon ereignet haben, in rechtlicher Hinsicht oder bezüglich Kosten Überprüfungen durch. Eine derartige Überprüfung wird durch die jeweilige Länderkammer durchgeführt, setzt jedoch die Übermittlung aller bezughabender Unterlagen sowie die Kenntnis des Namens des Notars voraus.

Wenn Sie eine solche Überprüfung wünschen, bitten wir um Zumittlung aller bezughabenden Unterlagen an die zuständige Länderkammer, um die Einholung einer Stellungnahme des Notars und eine konkrete Beantwortung Ihres Anliegens zu ermöglichen.

Die Zuständigkeit der Länderkammer richtet sich nach dem Amtssitz des Notars. Die Adressen lauten:

[... entfernt, da alle Kontaktdaten der Länder auf notar.at zu finden sind ... ]

Die Österreichische Notariatskammer darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Fälligkeit einer Forderung von der Überprüfung durch die Kammer nicht berührt ist.

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