Re(6): Kann ich das so bewerten?
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Kann ich das so bewerten?
20.09.2021, 14:07:51
Hallo

Wollte einen VW Bus T6 von Händler kaufen.

Anfahrt über 100km

Schreibe ihm am Samstag Nachmittag per SMS um welches Auto es geht.
Montag 8:55h rufe ich ihn an, ich komme mir den T6 Bj 2015 den um XX 000.- anschauen.

Ja passt, bis 12 h bin ich da.

Gut komme um 11:30h
Schau mir ihn an.....

So jetzt zu meiner Bewertung:

Vorsicht Autoverkäufer ist ein Lügner, habe ihm am Samstag Nachmittag eine SMS(hefte ich drann als Printscreen) geschickt welches Auto ich mir am Montag anschauen will. Da ich am Montag Früh keine Nachricht bekommen hatte, rief ich ihn um 8:55h an und sagte T6 den Weissen um will ich mir anschauen. Bin dort um 11:20 im Schauraum angekommen, war ein andere Wagen(T5) da der nicht ordenlich gereinigt wurde, er lapidar ist ja ein Gebrauchtwagen, dann sagte ich ihm das es nicht der Wagen ist den ich anschauen wollte, er sie haben T5 gesagt, der T6 ist verkauft. Ich hörte mir das Gespräch am Handy mit ihm an und sagte eindeutig T6 und wollte ihm das anhören lassen, keine Entschuldigung für die Herfahrt, sondern nur Beleididungen verschwinden sie Physiopath ich verweise sie dem Betriebsgelände.  Übrigens will er für die Probefahrt 49.- EUR haben, die beim Kauf anbezogen wird, ich würde bei so Einem schon überlegen einen teuren Wagen zu kaufen, Fixpreise beim Autoverkauf, egal welche Mängel(Lackkratzer) er auch hat!


Puh bin ich sauer!
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Wir reparieren Autos in Wien
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Re(6): Kann ich das so bewerten?
21.09.2021, 17:30:38
Nein, nur wieder mal so ein herzallerliebster Unterschied zwischen
österreichischer und deutscher Rechtslage, den ich nicht für möglich gehalten
hätte.


Da bin ich mir nicht sicher.

Mit der Situation in Deutschland hatte sich die c't letztes Jahr erst
beschäftigt. Für Abonnenten hier, ohne Abo zu lesen beim Spiegel.


C't Abo hab ich nicht. Der Spiegel Artikel ist das was man leider gewohnt ist, wenn sich solche Medien mit rechtlichen Aspekten beschäftigen :(
Einerseits der gute Versuch praxistauglich zu sein, andererseits viel Geschwaffel und Vermischung.

Die ganzen Geschichten mit sozialen Netzwerken und ausländischen Servern sind zum Teil praxisrelevant gehen aber zu 100% an der Frage vorbei ob ich aufzeichnen darf. Das geht auch mit einem analogen Gerät und ohne Internet.
Auch das einzige zitierte Urteil beschäftigt sich nicht mit der Frage ob ich aufzeichnen darf, sondern um den Verwendungszweck. Das macht einen riesigen Unterschied!!! Auch in Österreich.
Drum hab ich auch explizit darauf hingewiesen: Alleine anhören als Gedankenstützte. https://forum.geizhals.at/t902957,8086624.html#8086624
Sehr wohl stehen Fälle im Artikel drinnen, in denen die Aufnahme erlaubt ist. und DAS ist der springende Punkte. Nachdem keiner weiß was wer anderer sagen wird muss die Aufnahme für sich einmal legal sein. Sonst funktioniert das nicht. Aber vorspielen darf ich das eben keinem Dritten. Wie auch in Österreich.
Somit kannst du davon ausgehen, dass die Rechtslage letztlich in beiden Ländern ähnlich bis gleich ist.

Der Artikel ist halt für Otto-Normaltrottel der das Aufnehmen von online stellen oder jemanden vorspielen nicht unterscheiden kann. Für die ist es gut, wenn sie checken, dass sie dafür verurteilt werden können.


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