Reklamation bei Onlineshop
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Re(5): Reklamation bei Onlineshop
20.10.2021, 11:22:36
Im deutschen BGB taucht der Begriff "Gewährleistung" inzwischen nicht mehr auf. Dort geht es nur noch um die Eigenschaften einer mangelfreien Sache, siehe BGB §437 ff. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html

Wenn du den Artikel online gekauft hast, dann muss er dir *in Deutschland* die Kosten für die Rücksendung erstatten:
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. [...]

Das kann er entweder machen
* indem du selbst in Vorleistung trittst und darauf hoffst, dass der Händler dir die Kosten später erstattet. Der trickreiche Verkäufer behauptet dann aber, du hättest von ihm die Reparaturabwicklung über die Herstellergarantie verlangt. Der besonders trickreiche Verkäufer schlägt dann noch eine Bearbeitungspauschale dafür drauf.
* indem er dir eine Rücksendefrankierung schickt.

Da er dir das offensichtlich verweigern will, dann bestehe auf Abholung des Geräts bei dir, wahlweise auch Rückerstattung des Kaufpreises (incl. Versandkosten).

Am besten schlägst du ihm gleich die entsprechenden AT-Paragraphen um die Ohren, denn diese Rechte sollten EU-weit einheitlich geregelt sein.

20.10.2021, 11:23 Uhr - Editiert von traut, alte Version: hier
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