Neue PKW Räder - Anbaubestätigung
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Re(2): Neue PKW Räder - Anbaubestätigung
15.02.2022, 17:53:00
Wenn du es gesetzeskonform machen willst --> JA.


Ich bekomme das Gefühl dass SEHR viele die Dinger schlicht anstecken und sie nicht eintragen lassen...

Es gibt in Österreich nur eine Möglichkeit Zubehörfelgen/Reifen zu montieren
die du nicht eintragen musst und das ist jene, dass die Felgen ein europaweit
gültiges ECE Gutachten haben und die EXAKT gleiche Felgen/Reifendimension
montiert wird die auch im CoC steht.


Das hatten wir in einem anderen Thread ja ausführlich erörtert - danke an der Stelle für deinen Input als ich noch super grün war - da mein Auto als Besonderheit nur eine Rad-Reifenkombi in den Papieren hat fällt ECE für mich weg.

Alles was "nur" eine ABE hat muss bei uns eingetragen werden. Ob du es machst
oder nicht ist dir selbst überlassen, wenn die Dimensionen gleich sind wie im
Zulassungsschein wird es bei Verkehrskontrollen zu 99% nicht auffallen.


Habe da eher die Bedenken bezgl. Versicherung bei Unfall. Und da ich ja nur eine Dimensionierung eingetragen habe würds sonst auch auffallen.

Darauf kannst mMn pfeiffen .. es kann dir niemand verbieten die Felgen selbst
umzustecken und der Landesprüfstelle wird das auch egal sein. Die schauen sich
nur die Dimensionen an und gleichen das ab mit den Gutachten.


Eine Anbaubestätigung ist doch erforderlich? Was ich so mitgenommen habe muss ja bei der Anbaubestätigung bestätigt werden, dass der Mechaniker die ganzen Anmerkungen aus den Gutachten berücksichtigt hat. Ich möchte bei reifenshop.at bestellen (glaube das war damals deine Empfehlung), der Montagepartner hat gleich mal vorsichtig reagiert bei den Worten "Anbaubestätigung" und "MA46"... |-D

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Re(3): Neue PKW Räder - Anbaubestätigung
15.02.2022, 18:15:36
Habe da eher die Bedenken bezgl. Versicherung bei Unfall. Und da ich ja nur
eine Dimensionierung eingetragen habe würds sonst auch auffallen.


Ja ist sicherlich nicht ideal, allerdings auch bei einem Unfall muss das erst mal nachgewiesen werden das eine nichteingetragene Felge die "nur" ein ABE Gutachten hat schuld daran ist. Und wenn das nicht irgendwelche selbstgeschmiedeten Felgen sind die keinerlei Gutachten oder sonst was haben für dein Fzg. dann wird es auch für die Versicherung schwer da komplett auszusteigen. Verstehe aber die Bedenken, ich fahr auch nur mehr mit eingetragenem Zeugs herum.


Eine Anbaubestätigung ist doch erforderlich? Was ich so mitgenommen habe muss ja bei der Anbaubestätigung bestätigt werden, dass der Mechaniker die ganzen Anmerkungen aus den Gutachten berücksichtigt hat. Ich möchte bei reifenshop.at bestellen (glaube das war damals deine Empfehlung), der Montagepartner hat gleich mal vorsichtig reagiert bei den Worten "Anbaubestätigung" und "MA46"... |-D


Vielleicht check ich es gerade nicht, aber mit "Anbaubestätigung" meinst du was genau? Die Montagebestätigung von Reifen auf Felge? Oder von Felgen am Fzg. ??
Falls zweiteres, ich musste noch NIE so etwas vorzeigen bei der Landeprüfstelle als ich typisieren war - Ob das Rad schief oben hängt sieht er eh so %-)
Falls ersteres, dann wollte das bei mir auch nie wer sehen - Könnte ich aber noch eher vestehen. Im Grunde steht ja auf der Rechnung vom Reifenhändler/Monteur etc. die Dienstleistung drauf die durchgeführt wurde, wüsste nicht was es da sonst noch zu bestätigen gibt.

15.02.2022, 18:22 Uhr - Editiert von disk_king, alte Version: hier
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