Balkonkraftwerk auf Flachdach eines Mehrparteienhauses
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Re(3): Balkonkraftwerk auf Flachdach eines Mehrparteienhauses
10.10.2022, 10:20:47
Ich hab einmal angefragt:

Sehr geehrter Herr Crashkiller,

wir nehmen an, dass Sie mit „Balkonkraftwerk“ eine Mini-PV oder Solaranlage am Balkon bzw. am allgemeinen Dach meinen.

Sie müssen hierzu die Zustimmung der Wohnungseigentümer (nicht nur jene der Buwog) einholen. Wir ersuchen daher, sich die Zustimmung der Eigentümer einzuholen und empfehlen Ihnen genau zu definieren, dass die Kosten für die Wartung und Errichtung Sie tragen. Weiters machen wir auf eine allfällige Haftung aufmerksam, sollte die Anlage nicht genügend gesichert sein und es zu einem Schadensfall kommen. Auch die Haftung empfehlen wir genau zu definieren. Nachdem Sie die Zustimmung der Eigentümer eingeholt haben, können Sie uns gerne alle Unterlagen übermitteln, damit wir diese dann dem zuständigen Asset Manager, Eigentümervertreter der Buwog, vorlegen können.

Zu dieser Thematik verweisen wir weiters auf die WEG Novelle 2022 (siehe §16 WEG). Es hat zu einigen Maßnahmen eine Erleichterung zur Beschlussfassung durch einzelne Wohnungseigentümer gegeben. Wir empfehlen Ihnen zu prüfen, ob die von Ihnen gewünschte Maßnahme in die neue „Beschlussfassung“ hineinfällt. Sollte dies der Fall sein, beachten Sie die Zustimmungsfiktion.

Wir hoffen wir konnten Ihnen weiterhelfen.


Ich habe ja insgeheim gehofft, dass so eine große Bude schon mit sowas Erfahrung hat, und mir das direkt beantworten kann - hast du zufällig verlässliche Quellen zu diesem Thema?

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