Rücklagenbildung von 0,90 Cent/m2 ab 1.7.22
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Rücklagenbildung von 0,90 Cent/m2 ab 1.7.22
22.10.2022, 07:54:11
Guten Morgen!

Wohne in einem Reihenhaus und es gibt ja da das neue Gesetz bezüglich Rücklagen Bildung seit dem 1.7.22, wie sieht es nun aus mit dem Gesetz, darf mein Vermieter diesen Betrag auch bei einem Reihenhaus einheben?

Anbei Link von der wko:

https://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj2vJXhkvP6AhV3hP0HHcBiDfAQFnoECDYQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.wko.at%2Fbranchen%2Finformation-consulting%2Fimmobilien-vermoegenstreuhaender%2Fwko_bildung_v_ruecklagen_2202.pdf&usg=AOvVaw1x1GwgJQSC_QLMoIlkldlQ

Der Gesetzgeber orientiert sich in § 31 WEG nicht nur an den zu erwartenden Finanzierungserfordernissen, sondern auch an der sozialen Verträglichkeit. Der Betrag von EUR 0,90 pro Qua- dratmeter Nutzfläche soll einen ausreichenden Polster schaffen, um die Liegenschaft langfristig zu erhalten. Dennoch kann der Betrag in den folgenden Konstellationen unterschritten werden:
n wegen des besonderen Ausmaßes der bereits vorhandenen Rücklage;
n wegen einer erst kurz zurückliegenden Neuerrichtung oder durchgreifenden Sanierung des Gebäudes (die erläuternden Bemerkungen verweisen beispielhaft auf ein Alter von 3 Jah- ren);
n bei Übernahme der Erhaltungspflicht durch Wohnungseigen- tümer einer Reihen- oder Einzelhausanlage (womit der An- wendungsbereich der Rücklage untergeordnet ist).

Dankeschön

22.10.2022, 07:54 Uhr - Editiert von woagla, alte Version: hier
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