Re(6): Wohnung mieten ohne Job
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Re(6): Wohnung mieten ohne Job
04.06.2023, 14:33:00
Oder hab ich irgendwo einen Denkfehler?

ja, mehrere. ;-)
wenn ich einen Mietvertrag mache, dann gilt der meist ein Jahr (+3 Monate).

1. Denkfehler:
befristete MV im Bereich des MRG müssen MINDESTENS 3 Jahre laufen. Kürzere Befristungen sind ungesetzlich und damit unwirksam.
einen Mieter der nicht zahlt. Dann kann ich mal nach frühestens 15Monaten
(weil meist gilt das selbe für beide) überhaupt den Vertrag auflösen

2. Denkfehler:
Bei einem befristeten Vertrag im Bereich des MRG (und nur dort) kann der Mieter frühestens nach 1J+1M +3M kündigen.
Also sinds 16M, weil der Mieter kann NACH Ablauf von 1J (=12M) erstmals kündigen. Also zum Letzten des 13.Monats und dann noch 3M Kündigungsfrist. Macht In Summe 1J+4M, also besagte 16M
3. Denkfehler:
Wenn der Mieter keine Miete zahlt, ist er vertragsbrüchig. Dann gelten keine Mindestlaufzeiten, dann gibts nach 14 Tage eine Mahnung und im Folgemonat die Mahn- und Räumungsklage.
habe im blödsten Fall 12 Monate Mietausfall. Was man natürlich einklagen
kann...

4. Denkfehler:
Ja, man kann alles einklagen. Drum ja die MAhn- und Räumungsklage: du Mieter mir noch zahlen, was du mir schulden und dann du dich schleichen irgendwohin.
ABER: Wenn der schon eine Miete nicht zahlen kann, wie soll er dann (Hausnummer) 6 ausständige Mieten + Gerichtskosten + Anwaltskosten zahlen???
daher --> 5. Denkfehler:
dein Ausfall ist nicht maximal 12M, sondern eher Minimum.
Wenn man einen Mieter klagt, zahlt der aus Prinzip gar nix mehr. Bis das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist, ziehen MINDESTENS 6-9M, realistisch eher 1-1,5J und wenns die Gegenseite massiv drauf anlegt, auch schon mal 2-2,5J ins LAnd.
Und wie gesagt: es ist mehr als fraglich, daß du diese ausständigen Mieten mit Abschluß des Verfahrens auch bekommst. Wenn nicht, hast zwar einen Exekutionstitel, aber Exekutionen bedeuten noch mehr Zeit, noch mehr Aufwand und erhebliche zusätzliche Kosten und wie heißt es so schön: greif an Nackerten in Sack!

und 6., aber kein Denkfehler, weil an das hast du garantiert nicht gedacht:
Selbst wenn du vor Gericht gewonnen hast: ja, du hast JETZT Recht bekommen, aber das auch umsetzen ist ein anderes Thema! Selbst wenn der ausziehen MUSS: was machst denn, wenn ers einfach ned macht, die Tür zusperrt und keinen reinläßt? Oder heimlich geht und den Schlüssel weghaut? Dann brauchst eine Zwangsräumung, darfst deine eigene Tür aufbrechen, dem sein Klum einpacken, raustragen und einlagern lassen und das alles auf DEINE Kosten.
Ja, klar, Kostenersatz steht dir zu, aber wie schon oben gesagt ...

und last but not least: auch kein Denkfehler, weil auch an das hast du garantiert nicht gedacht:
Wenn der dann wirklich auszieht (oder zwangsdelogiert wird): die Wohnung willst ned sehen. Weil der Ar.schvermieter, der soll blechen, wenn er mich raushaut, der wird sich wundern, wie er seine Bude zurückbekommt.
Nicht mehr "aufgepaßt" auf die Wohnung ist noch das beste, was dir passieren kann, mutwilliger Vandalismus ist sehr im Bereich des Möglichen.
Ja, kannst auch einklagen, aber ein weiteres Verfahren und und und ...

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz für Vladolph Putler!


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