Wasserschaden in Mehrfamilienhaus
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Re: Wasserschaden in Mehrfamilienhaus
10.07.2023, 18:09:01
Eine Gebäude-Versicherung deckt üblicherweise NICHT einen Schaden an frei aufgestellte Möbeln ab !!!
Dazu ist eine eine Hausratsversicherung zuständig!


Ich hatte mal in einer Dachgeschoßwohnung (8.Stock) Sanierungsarbeiten im Badezimmer durchgeführt (neu Badewanne und Handwaschbecken und neue Verfliesung). Dafür habe ich den Geschirrspüler, der zuvor im Badezimmer betrieben worden war, in das Wohnzimmer daneben gestellt und die Zuleitung mit einem Zusatzschlauch verlängert.
Durch die Arbeiten hatte die Verlängerung einen Schaden erlitten und dieser Schlauch ist geplatzt, während ich einen halben Tag NICHT in der Wohnung war ...
Die alten Mitbewohner im Haus (Eigentums-Gebäude) haben NICHT die Feuerwehr gerufen und das Wasser ist im Bereich des Badezimmers bis in den Keller geronnen. Als ich nach hause kam, stand im halben Keller, 4 cm hoch Wasser ...
-> Schäden am Gebäude hat die Gebäudeversicherung beglichen (Wandschäden -> neu ausmalen und Tapeten neu kleben; in der Wohnung darunter waren im Bad und dem Vorzimmer nahezu alle Tapeten heruntergewaschen worden, teilweise auch im Wohnzimmer daneben -> diese Wohnungsbesitzer waren 2 Tage NICHT anwesend). Schäden an Badezimmer-Möbeln hat meine Hausratsversicherung beglichen.

Die Wohnungsbesitzer, ein Geschoß unterhalb, waren NICHT böse; sie hatten einen Handwerker bestellt, der in allen Räumen ihrer Wohnung die Tapeten zwei Tage später erneuern sollte; die Versicherung bezahlte dann 65 % dieser Arbeit ...

10.07.2023, 18:14 Uhr - Editiert von Atschy, alte Version: hier
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