Aussenkamera melden
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Re: Aussenkamera melden
23.07.2024, 14:35:49
Weil es in dieses Thema passt, will ich mal kurz erzählen, was meine Ohren heute gehört haben. Generell wurde im GH Forum ja schon oft das Thema diskutiert, wo man eine Kamera installieren darf, wie das rechtlich aussieht etc. Der Tenor war dann immer, dass man dort wo öffentlicher Grund ist sowieso keine Kamera aufstellen darf.
Nun komme ich am Samstag vom Urlaub zurück, hatte gestern den 1.Arbeitstag, gehe in den Fahrradkeller, um mein Rad zu holen und bemerke sofort, dass mein Mountainbike (das ist nicht das Rad, mit dem ich zur Arbeit fahre nebenbei bemerkt) nicht da ist. Ich gehe durch das ganze Kellerabteil und finde es nirgendwo, womit klar war, dass es geklaut wurde. Heute hatte ich kurz Zeit und ich gehe zur Polizei, um die Verlustmeldung zu machen (könnte sein, dass meine Haushaltsversicherung greift, da das Rad abgesperrt war) und der Polizist fragt mich, ob dort im Fahrradkeller eine Kamera wäre. Was ich verneine und dann nachfrage, ob denn das überhaupt legal wäre. Er hat dann irgendwie gemeint, dass es eher nicht möglich ist, dort eine Kamera aufzustellen, weil es ja kein Privatgrund ist, aber vor Gericht sei es schon öfters vorgekommen, dass solches Bildmaterial zugelassen wurde. (!!!)
Abschließend hat er dann noch gemeint, dass dies eine Möglichkeit wäre, die ich bedenken könnte.
Wollte ich hier posten, da dies interessant ist, hätte ich so nicht gedacht. Aber ihr wisst ja, dass man, wenn einem was gestohlen wurde, ein weiteres Spektrum an Möglichkeiten in Betracht zieht.

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Re(4): Aussenkamera melden
23.07.2024, 16:35:09
Kibara war nix wirr, er hat gesagt, prinzipiell darf man keine Kamera
aufstellen, wo öffentlicher Grund eingesehen werden kann, da ging es jetzt
nicht um den Keller.

OK, dann hast du es wirr wiedergegeben ;-)
dass die Hausverwaltung mir auch keine Genehmigung erteilen könnte, mit der
ich dann im Keller eine Kamera aufstellen darf.
die Genehmigung der HV brauchst du AUCH noch zusätzlich.
der Kiwara ist ebenso kein Anwalt wie du und wie ich.
aber ich kenn mich im Gegensatz zu dir in der Thematik aus.
Aber er hat gesagt, dass schon oft Bildmaterial zugelassen wurde, das
eigentlich nicht legal entstanden ist-
das ist Allgemeinwissen. War hier im Forum schon 100e Male.
Damit hat er den Kontext hergestellt mit dem Aufstellen einer Kamera im
Keller. Mehr wollte ich damit nicht
sagen.
und der Kontext ist falsch bzw hast du ihn falsch verstanden.
Ob die Cam dort legal oder illegal steht, ist für die Zulässigkeit als Beweismittel völlig egal.
Wenn du (oder wer anderer) aber ohne Genehmigung dort eine Cam aufstellt, handelst du ein ganzes Büschel an rechtlichen Problemen ein: Die Anzeige beim Datenschutzrat ist noch dein geringstes Problem, weil zahnlos und damit voraussichtlich straffrei. Die Unterlassungsklage hingegen, die wird teuer. Und die verlierst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (vor Gericht ist NICHTS zu 100% sicher ;-) ). Auch Schadenersatz für die Verletzung der Privatsphäre ist möglich.
Also falls der Polizist zwischen den Zeilen "geraten" hat, dort ohne Genehmigung eine Kamera aufzustellen (kam aus deiner Schilderung ansatzweise so rüber), dann wäre das ein SEHR schlechter Ratschlag. Und der Beweis, daß der Herr Polizist von Privat- und Datenschutzrecht (wie meistens) keine Ahnung hat!

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz für Vladolf Putler!


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