Wo sind denn die supertollen "Ich-verklag-CE" Beiträge hin?
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Re: Wo sind denn die supertollen "Ich-verklag-CE" Beiträge hin?
10.11.2002, 09:21:00
Hallo,

bin ebenfalls ein CE-Geschädigter. Leider bin ich zu spät auf dieses Forum gestoßen.

Da Anwalt und Gericht Zeit, Nerven und Geld kosten, habe ich mich heute morgen einmal hingesetzt und die Zeitschrift Computerbild angeschrieben. Habe meinen Fall geschildert und auch auf die Erfahrungen anderer in diesem Forum hingewiesen. Vielleicht bringt es etwas. Zumindest besser als hier nur rumzumeckern.

In jedem Fall muss gegen die Firma was unternommen werden, weil die Vielzahl der Fälle einfach kein Zufall oder Ausrutscher mehr sein können. Ich hatte das zwar an anderer Stelle im Forum einmal geschrieben, aber warum äußert sich Herr Prothmann hier nie zu solchen Fällen und erläutert einmal, wie sowas möglich ist. Die Damen und Herren der Buchchaltung sind doch nicht mit dem Versand der Waren beschäftigt, oder? Vermutlich ist aber das Verlosen und Beschaffen von T-Shirts so zeitintensiv, dass für die wirklich zahlenden Kunden keine Zeit mehr bleibt.

Ich will aber auch fair sein und werde hier posten, wenn ich mein Geld tatsächlich zurückerhalte. Bis Montag ist noch Zeit, da aber auf Emails seit meinem Widerruf nicht mehr geantwortet wird, rechne ich nicht ernsthaft damit.

Ich drücke allen Leidensgenossinnen/-genossen die Daumen, dass ihr euer Geld zurückbekommt.

Gruss

Frank

PS: Kunden-Nr. 18469, damit Sie Herr Prothmann wissen, woher es kommt;-)

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Re(6): Wo sind denn die supertollen "Ich-verklag-CE" Beiträge hin?
10.11.2002, 20:52:49
Der Weg ist halt ein anderer. Erst Erinnern (min 1x), dann Lieferung mahnen und Frist fuer Lieferverzug setzen (per Einschreiben Rueckschein!). Dann nach Verstreichen des Liefertermins zweite Mahnung. Dann entweder Beschaffung der Ware anderswo (Differenzbetrag darf nach BGB (ich glaube §412, aber google weiss mehr...) der FA CE in Rechnung gestellt werden) oder Ersatzlieferung einfordern. Anschliessender Versand eines Mahnbescheides per Amtsrichter bei Euch vor Ort. Daraufhin muss CE Stellung nehmen, sonst erlang Ihr einen Titel (30Jahre gueltig) ueber die begruendeten Kosten. Dabei duerfen Zinsen und Mehrbetraege (immer im Rahmen bleiben!!! sonst keine Zahlung! Also 2-10%mehr sind ok, 50% nicht.) mit eingerechnet werden. Ueblicher Zinssatz liegt bei 6% im Moment. Erst wenn Ihr dann Post vom Amstgericht bekommt, dass die rechtmaessige Forderung von CE abgewiesen wurde (eher unwahrscheinlich) muesst Ihr einen Anwalt bemuehen und ein strittiges Verfahren beantragen. Ihr koennt aber auch gleich einen Anwalt mit dem Mahnverfahren beauftragen, der dann seine Kosten gleich mit auf den Mahnbescheid stellt. Angehende Juristen vor bei Fehlern im Detail.
Soweit erstmal und viel Glueck Euch allen.
Thomas Klokow  

PS und viel Spass Herr Prothmann.
Schlafen Sie eigentlich noch ruhig?
Bestellung 14112 KDNR 15529
was war jetzt mit der Ersatzlieferung? Klappt auch nicht? Mein Mahnbescheid ist unterwegs

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