Re(6): Wo sind denn die supertollen "Ich-verklag-CE" Beiträge hin?
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Re(6): Wo sind denn die supertollen "Ich-verklag-CE" Beiträge hin?
10.11.2002, 20:52:49
Der Weg ist halt ein anderer. Erst Erinnern (min 1x), dann Lieferung mahnen und Frist fuer Lieferverzug setzen (per Einschreiben Rueckschein!). Dann nach Verstreichen des Liefertermins zweite Mahnung. Dann entweder Beschaffung der Ware anderswo (Differenzbetrag darf nach BGB (ich glaube §412, aber google weiss mehr...) der FA CE in Rechnung gestellt werden) oder Ersatzlieferung einfordern. Anschliessender Versand eines Mahnbescheides per Amtsrichter bei Euch vor Ort. Daraufhin muss CE Stellung nehmen, sonst erlang Ihr einen Titel (30Jahre gueltig) ueber die begruendeten Kosten. Dabei duerfen Zinsen und Mehrbetraege (immer im Rahmen bleiben!!! sonst keine Zahlung! Also 2-10%mehr sind ok, 50% nicht.) mit eingerechnet werden. Ueblicher Zinssatz liegt bei 6% im Moment. Erst wenn Ihr dann Post vom Amstgericht bekommt, dass die rechtmaessige Forderung von CE abgewiesen wurde (eher unwahrscheinlich) muesst Ihr einen Anwalt bemuehen und ein strittiges Verfahren beantragen. Ihr koennt aber auch gleich einen Anwalt mit dem Mahnverfahren beauftragen, der dann seine Kosten gleich mit auf den Mahnbescheid stellt. Angehende Juristen vor bei Fehlern im Detail.
Soweit erstmal und viel Glueck Euch allen.
Thomas Klokow  

PS und viel Spass Herr Prothmann.
Schlafen Sie eigentlich noch ruhig?
Bestellung 14112 KDNR 15529
was war jetzt mit der Ersatzlieferung? Klappt auch nicht? Mein Mahnbescheid ist unterwegs

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