Starfanzeige gegen "fotofan" / Unbestätigte Aussagen zu KAUFSHOP GmbH. und deren Geschäftsführung
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Starfanzeige gegen "fotofan" / Unbestätigte Aussagen zu KAUFSHOP GmbH. und deren Geschäftsführung
21.12.2002, 17:20:34
Sehr geehrte User,

Es ist an der Zeit hier im Forum von geizhals.at gewisse Informationen zu publizieren.

Gegen "fotofan" wurde Strafanzeige gestellt.
"fotofan" oder R. Schuster der Firma **** ist bei Konkurs der KAUFSHOP GmbH. zum Gläubiger geworden.

Er hat die KAUFSHOP GmbH. zu einer Zeit mit Waren vorsorgt.
Durch eine offene Schuld kam es zu einem Rechtstreit in welchem "fotofan" unter anderem 25'000.-- Schadenersatz forderte.

Dieser Rechtstreit lief wie gesagt vor Gericht in Wien.

Seit dem für viele tragischen Konkurs der KAUFSHOP GmbH. kursieren jedoch die wildesten Spekulationen über das Geschäfts*TRÖT* und die Geschäftsleitung der der KAUFSHOP GmbH.

Die Firma und ich als Geschäftsführer distanzieren uns klar vor "Betrugsvorwürfen" aller Art und gehen gegen jeden entsprechen vor.

Es wurde entschieden gegen jegliches nicht bestätigte Posting gerichtlich vorzugehen und dies unter anderem aus folgendem Grund.

Die KAUFSHOP GmbH. hat Kunden (wenn leider auch oft verspätet) immer Ihre Rückzahlung zukommen lassen.
Die KAUFSHOP GmbH. hat den Konkurs nicht fahrlässig oder Absichtlich herbeigeführt.

Selbst der Masseverwalter wollte die Firma noch weiterführen.
Publikationen hierzu wurden bereits getätigt.

Durch meine persönliche schriftliche Einwilligung zur Schliessung der GmbH. wurde schlussendlich die Firma geschlossen.

Sämtliche Kunden die nach dem 28.11.2002 bezahlt haben bitte ich an dieser Stelle erneut sich an den Masseverwalter zu wenden, denn all diese Kunden erhalten Verlusfrei Ihre Zahlung zurück.
Kunden die vor dem 28.11.2002 bezahlt haben sollen sich bitte auch an den Masseverwalter wenden.

Die Konkursmasse ist gross (Lagerware etc.) so dass grosse Summen im Zuge des Verfahrens zurückbezahlt werden können.

Entgegen vieler Berichte gehört die Lagerware nicht den Distris sondern der KAUFSHOP GmbH.
Weil auch wir im voraus bezahlen mussten.

Herr "fotofan" welcher jetzt dem Unternehmen massiven "Betrug" vorwirft hat noch eine Woche vor Konkurs die Firma mit Waren per Nachnahme beliefert.
Und ca. 2-3 Wochen vorher sich noch aktiv an einem Projekt der Firma beteiligt.

Durch die Tatasche dass er durch den Konkurs nun zum Gläubiger geworden ist hat dazu geführt nun den Feldzug mit den Übernahmen "Betrug" gegen mich und die Firma zu starten.

Ich weisse an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass niemand durch den Konkurs profitiert hat, im Gegenteil.

Für diverse Verträge darunter einer bei der Bank habe ich persönliche Haftungen übernommen. Und diese on grossem finanziellen Ausmass.

Meine Person ist nicht vorbestraft und entgegen aller Aussagen war ich offiziell Geschäftsführer der Firma und bis zum heutigen Tage hat keine Behörde der KAUFSHOP die hier publizieren Vorwürfe vorgeworfen geschweige dann nachgewisen.

Ich kann an dieser Stelle nur nochmals hinzuweisen, dass ich es für weit besser halte die Leute richtig zu informieren damit die Kunden wissen wie Sie sich verhalten sollten und an wenn Sie sich zu wenden haben statt hier eine derartige Agressionswelle zu starten.

Durch die Massive Persönliche Haftung welcher ich für die Firma übernommen habe bin ich nicht bereit "unhaltbare" Betrugsvorwürfe entgegenzunehmen.

Es gilt wir für jedermann die Unschuldsvermutung.

Gegen jedes weitere Posting egal auf welcher Plattform werden wir im Sinne dieses Statements, im Sinne unsere Partner, Freunde, Mitarbeiter  hart vorgehen.

Mit freundlichen Grüssen
Jason Martin Schwaller
Geschäftsführer KAUFSHOP GmbH. bis zum 28.11.2002

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Re: Starfanzeige gegen "fotofan" / Unbestätigte Aussagen zu KAUFSHOP GmbH. und deren Geschäftsführung
21.12.2002, 19:12:40
Sehr geehrte User,

mit Freude habe ich vernommen, dass endlich von Jason Martin Schwaller eine Anzeige gestartet wird. Dies wird den zeitlichen Ablauf der bereits eingeleiteten Verfahren bestimmt abkürzen!

Der Inhalt des Postings entspricht in vielen Punkten nicht der Wahrheit und wird von mir als Beweismittel den Behörden übergeben.

Richtig ist, dass Kaufshop mit Waren von mir beliefert wurde. Bezahlt werden sollte per Lastschrift. Diese wurden auch von den deutschen Bankinstituten gutgeschrieben, aber nach 3 Wochen etwa zurückgebucht. Entweder mangels Deckung des Kontos oder weil Jason Martin Schwaller nicht zahlen wollte! Zahlreiche Versuche, an das Geld zu kommen, schlugen fehl. Immer wieder wurde ich mit Zahlungsbereitschaft hingehalten, letzmalig am 30.10.02 mit einer Ratenvereinbarung!

Ich habe bereits am 24.08.02 ein Säumnisurteil vor dem Handelsgericht Wien gegen Kaufshop erwirkt.

Desweiteren wurde Strafanzeige gegen Jason Martin Schwaller wegen Betruges, Veruntreuung etc. gestellt.

Und da ich denke, nicht der einzige zu sein, der von Kaufshop über den Tisch gezogen wurde, wird mir die Mehrzahl der User auch glauben.

Alle in meinen Postings veröffentliche Meinungen sind beweisbar!

Ich lasse mich durch Herrn Jason Martin Schwaller nicht unter Druck setzen, denn das gehört zu seiner Masche. Solange ich die Wahrheit berichten kann, werde ich das weiterhin auch öffentlich tun. Das wird Herr Schwaller mir nicht verbieten können. Die Aussagen des Herrn Jason Matin Schwaller sind dagegen unglaubwürdig!

Hoffentlich wird der Staatsanwalt schnell zu einem Ergebnis kommen,
darauf warte ich mit Freude.

Reimund Schuster
fotofan

P.S. Wie kommt Herr Schwaller eigentlich dazu, noch mit Kaufshop-Kundendienst zu posten? Seltsam, nicht wahr?






Der Klügere gibt nach, aber nicht auf.
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Re: Starfanzeige gegen "fotofan" / Unbestätigte Aussagen zu KAUFSHOP GmbH. und deren Geschäftsführung
22.12.2002, 19:26:35
Schön, daß in dieser Causa nun hoffentlich bald eine gerichtliche Entscheidung gefällt wird - dann werden wir alle wissen, wer hier die Betrüger oder Verleumder sind. Wir sind schon sehr gespannt.

Da ich kein Experte in der KO bin, Sie sich da nun notgedrungen sicher besser auskennen, könne Sie bei manchen Passagen aufkommende gewisse Zweifel sicher leicht richtigstellen/aufklären:

1. Die KAUFSHOP GmbH. hat den Konkurs nicht fahrlässig oder Absichtlich herbeigeführt.
DAß das nicht zeitgerechte Einbringen eines Insolvenzantrages nicht unbedingt fahrläßige oder betrügerische Krida darstellen muß, ist mir bekannt. Faktum ist aber doch, daß sich die GmbH in Konkurs befindet, weil es offensichtlich nicht gelingt, die entstanden Schulden entsprechend zu bedienen. Hätten Sie als verantwortungsvoller Geschäftsführer diese drohende Situation nicht selbst erkennen können (ja sogar müssen) und selbst einen Insolvenzantrag einbringen müssen? Vielleicht wäre es ja zu einem (Zwangs-)Ausgleich gekommen?

2. Durch meine persönliche schriftliche Einwilligung zur Schliessung der GmbH. wurde schlussendlich die Firma geschlossen.
Lag das zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch in Ihrer Entscheidungsbefugnis? Oder ist es in einem Insolvenzverfahren nicht der Masseverwalter, der die Entscheidungen trifft?

3. Die Konkursmasse ist gross (Lagerware etc.) so dass grosse Summen im Zuge des Verfahrens zurückbezahlt werden können.
stellt das nicht einen Widerspruch zur Verlautbarung, es handle sich um einen "geringfügigen Konkurs"? Was ist für sie eine grosse Konkursmasse. Die Konkursordnung sieht Konkursmassen mit weniger als 50.000€ jedenfalls als geringfügig an! Wieviel ist denn nun wirklich vorhanden?

4. Ich kann an dieser Stelle nur nochmals hinzuweisen, dass ich es für weit besser halte die Leute richtig zu informieren ...
Da wird Ihnen wohl jeder 100%ig zustimmen. Allerdings haben gerade Sie sich in dieser Hinsicht in der Vergangenheit nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Oder war etwa der Konkurs die noch vor kurzer Zeit angekündigte "tolle News" - zu einem Zeitpunkt, als das Verfahren bereits im Laufen war!

mfg
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Re(2): Starfanzeige gegen "fotofan" / Unbestätigte Aussagen zu KAUFSHOP GmbH. und deren Geschäftsführung
23.12.2002, 12:03:22
Irgendwie glaube ich Herr Schwaller steht ein bißchen neben sich!!!

Zur Schließung der Kaufshop (einfachbilliger) HgmbH bedarf es ganz bestimmt nicht seiner ZUSTIMMUNG. Hier entscheidet der Masseverwalter!!!
Da dieser aber wahrscheinlich nicht sofort an alle Geschäftsunterlagen rangekommen ist, machte er den Fehler und ließ einfachbilliger.cc bis zum 9.12.02 online.
Hier die Wahrheit: Das konkursverfangene Unternehmen wurde mit Beschluß des Konkursgerichtes vom 9.12.2002 geschlossen.

Das Konkursschuldnerische Unternehmen wurde bereits geschlossen, da monatliche Fixkosten in Höhe von 47.680 EUR prognostiziert wurden. Dafür würden Umsätze von zumindest 250.000 EUR netto monatlich erzielt werden müssen, um zumindest kostendeckend wirtschaften zu können.

Nach den auf Druck des Ombudsmann wurde im Oktober eine neue AGB erstellt, die auf Vorkasse verzichten sollte. Auch daran hat sich Kaufshop nicht gehalten!
Dann wurde in den AGB der Gerichtstand DEUTSCHLAND angegeben. (Mit einer nicht im Handelsregister eingetragener Handelsgesellschaft, die als sogenannte unselbstständige Niederlassung (Warum als Gewerbe angemeldet?) fungiert, bei der keine separaten Ansprüche geltend gemacht werden können.

Die deutschen Gerichte haben hier gar keine Handhabe in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten mit der Kaufshop HgmbH.



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Re: Schwaller setzt GH unter Druck!
14.01.2003, 17:43:19
>Nun ist es weit genug! Martin Schwaller, der gescheiterte Chef der Kaufshop Handelsgesellschaft mbH, Stubenbastei 1, 1010 Wien, weiß sich nicht mehr anders zu helfen! Er verlangt vom Betreiber des Forums, dass Threads oder Postings über seine feine Geschäftstätigkeit geplonked werden sollen. Ansonsten droht er mit Anzeige gegen GH.
Ich, an Stelle GH, würde diese Drohungen nicht ernst nehmen. Mir hat er ja in diesem Thread mit Strafanzeige gedroht. Passiert ist bis heute nichts. Die Beweise gegen Schwaller, dass er in seiner Tätigkeit als Inhaber und Geschäftsführer versucht hat, sowohl Kunden als Lieferanten über den Tisch zu ziehen sind jederzeit nachvollziehbar!
Auch der Konkurs kommt nicht von ungefähr. Er war gewollt! Entgegen der Behauptung des Herrn Schwaller in diesem Thread! Herr Schwaller hat dies mehrfach schon im August/ September/Oktober telefonisch angedroht als es um die Zahlung meiner offenen Rechnungen ging! Zeugen dazu sind vorhanden!
Heute versucht er, sich den Touch eines ehrenwerten Geschäftsmannes zu geben, der er mit Sicherheit nicht ist!
Laufende Verfahren gegen ihn beweisen das. Ständige Berichte von Geschädigten auf diesem Forum führen seine Darstellung ad absurdum.
Es gibt zig Verfahren gegen ihn in der Bundesrepublik, diese Verfahren gehen im Rahmen der Rechtshilfe alle an die von mir bereits veröffentliche Stelle in der Schweiz. Ein Mahnbescheid in der Schweiz wurde nicht weiterbetrieben, da Herr Schwaller angeblich unterhalb der Sozialgrenze lebte!
Genau hier ist der Punkt: Wirtschaftsstraftaten werden leider nicht mit der nötigen Konsequenz verfolgt, wenn dann auch noch 3 Staaten (Österreich/Schweiz/Deutschland) zusammen arbeiten müssen, wird es fast aussichtslos wenn nicht die Höhe der Schädigung groß genug ist.
Und deshalb nochmals mein Aufruf an alle Geschädigten: Macht die Forderung beim Masseverwalter/Handelsgericht bis zum 20.01.03 geltend und zeigt zusätzlich Herrn Schwaller privatrechtlich wegen Betruges/Konkursverschleppung an. Wagt diesen Schritt, er ist kostenlos!
Solchen Geschäftsleuten wie Herrn Schwaller muß Einhalt geboten werden. Mit neuen Strohmännern-/frauen läßt sich schnell ein neues Business anfangen! Dies deutet sich schon wieder in Form eines Internetshop´s an. Weil man damit so leicht Kohle machen kann......



Der Klügere gibt nach, aber nicht auf.<


wie weit bist du eigentlich schon gekommen bzw. wie lange wird es dauern bis du an dein geld kommst (falls du je ....)
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               Dr. KO weiß immer irgendetwas
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