Re(3): Rechnung per E-Mail ?
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.  Re: Rechnung per E-Mail ?  (DJ Mastakilla am 02.01.2003, 16:29:42)
.  Re: Rechnung per E-Mail ?  (airboy am 02.01.2003, 16:30:24)
.  Re: Rechnung per E-Mail ?  (Srv-02 am 02.01.2003, 16:43:09)
..  Re(2): Rechnung per E-Mail ?  (airboy am 02.01.2003, 16:44:03)
...
Re(3): Rechnung per E-Mail ?
03.01.2003, 09:55:35
Habe folgendes gefunden:

Ist aber von ner Deutschen Seite:

Gemäss § 14 Abs. 1 S. 1 Umsatzsteuer-Gesetz ist das Unternehmen verpflichtet, Rechnungen auszustellen, in denen die Steuer gesondert ausgewiesen wird. Diese Rechnung muss grundsätzlich folgende Angaben enthalten:

den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmens
den Namen und die Anschrift des Leistungsempfängers
die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes oder Art oder Umfang der Leistung
den Zeitpunkt der Leistung.
das Entgelt der Lieferung
den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag.
Die Rechnung selber muss hierbei in Schriftform vorliegen, d.h. eine Urkunde im üblichen Sinne sein. Genau hier wird es bei per E-Mail übersandten Rechnungen problematisch. E-Mails selber gelten nicht als Urkunde, selbst für den Fall, dass sie nach dem Empfang ausgedruckt werden.

Nur mit digitaler Signatur ...
Eine elektronisch, d.h. meistens per E-Mail übermittelte Rechnung wird vom Finanzamt nur dann anerkannt gem. § 14 Abs. 2, wenn sie eine digitale Signatur nach dem Signaturgesetz enthält. Dies ist regelmäßig bei heutzutage verschickten E-Mail-Rechnungen nicht der Fall.

Eine Rückfrage bei der Oberfinanzdirektion Rostock hat ergeben, dass der Betriebsprüfer zwar nicht erkennen könne, ob die vorliegende Rechnung zunächst per E-Mail versandt worden ist und sodann ausgedruckt wird.

Wenn der Betriebsprüfer jedoch erkennt, dass die Rechnung per E-Mail versandt worden ist, wird diese Rechnung nach Ansicht der Oberfinanzdirektion Rostock jedenfalls nicht anerkannt.

Dies ist um so problematischer, als das für den Fall, dass die E-Mail selbst ausgedruckt wird, diese meist auch als solche zu erkennen ist, da sie Absender, Empfänger und eine Betreffzeile enthält.

Etwas anderes ist es, wenn die Rechnung als Anhang zu einer E-Mail versandt wird.

Da per E-Mail übersandte Rechnungen ohne digitale Signatur somit nicht den Voraussetzungen des Umsatzsteuergesetzes entsprechen, hierzu jedoch seitens des leistenden Unternehmers eine Verpflichtung besteht, eine ordnungs-gemäße Rechnung abzureichen, empfehlen wir zur Zeit auf solche Rechnungen nicht zu zahlen. Bitten Sie das Unternehmen, eine schriftliche Rechnung oder eine Rechnung mit digitaler Signatur zu übersenden. Tipp: Auf Rechnungen per E-Mail nur dann zahlen, wenn diese eine digitale Signatur enthalten.



Könnte mir so ähnliche Probleme auch für Österreich vorstellen.


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....  Re(4): Rechnung per E-Mail ?  (paschinger am 01.02.2003, 09:34:34)
.  Re: Rechnung per E-Mail ?  (error-is.org am 01.02.2003, 09:37:45)
 

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