Re(3): Schnaepp - Muss ich Versandkosten zahlen?
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Schnaepp - Muss ich Versandkosten zahlen?
04.01.2003, 19:07:14
Also, ich hab da mal eine rechtliche Frage.

Ich habe Ende September/Anfang Oktober ein Autoradio von Sony bei Schnaepp per Nachnahme gekauft. Der Preis lag bei 230 Euro. Die Bestellung wurde bestätigt und als Richtwert für die Auslieferung die 42. Kalenderwoche genannt (Das ist mitte Oktober).

Nun kam allerdings in der 42. Kalenderwoche nichts und ich dachte mir "erstmal abwarten und Tee trinken". Das tat ich dann auch ziemlich lange und nachdem weitere 6 Wochen verstrichen waren sprach ich zu mir "Guuuuut, wenn ihr mein Geld nicht wollt, dann kauf ich mir halt was anderes". Ich bin davon ausgegangen, dass die Bestellung wohl irgendwie untergegangen sei oder so, da ich auch keine eMail oder Telefonanruf bekommen habe, in dem ich über eine derartig verlängerte Lieferzeit informiert wurde.
Ich habe mich auch nicht weiter danach erkundigt, denn da ich per Nachnahme bestellt hatte, war das ja nun auch nicht mein Problem.

So, nun stand direkt vor Silvester der Postbote morgens vor der Tür (also fast 3 Monate später) und sagte "Bitte 270 Euro". Mir fiel erstmal die Kinnlade runter und schaute den Postboten mit einem buchstäblichen Fragezeichen im Gesicht an. Dann schaute ich aufs Paket - Sony stand drauf - aha, jetzt dämmerts. Reaktion "Hä! Kann ja nicht sein dass das jetzt noch ankommt!?" - Postbote: "Okay, ich schau mal ob sich die Annahme verweigern lässt". Postbote hat nachgeschaut, grünes Licht für die Retour, also bloß wieder an den Absender und Ruhe damit. Denkste!

Heute kam eine Aufforderung dieser Firma 15 Euro aufgrund einer grundlosen Stornierung (muss ich eine Stornierung begründen??) an sie zu überweisen. Nicht dass ihr mich für einen Erbsenzähler haltet, aber ich seh es nicht ein für eine mangelhafte Leistung deren Unkosten zu decken.

Denn:
1. Ist das Paket 40 Euro teurer gewesen als in der Auftragsbestätigung stand. (laut deren AGBs zählt der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung).
2. Bei einer derartig verlängerten Lieferzeit möchte ich doch bitte schön vorher informiert werden. Das trifft auch auf die Preisänderung zu.

So. Mein Fehler bei der Sache war, dass ich nach all der Zeit das Ding nicht extra storniert hatte. Gut und schön. Jetzt möchte ich doch zumindestens erreichen nur die Hälfte davon zahlen zu müssen, da man ja auch etwas kulant sein sollte.

So, jetzt meine Frage: Ist mein Einwurf berechtigt oder bin ich dazu gezwungen die 15 Euro zu zahlen?

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Re(3): Schnaepp - Muss ich Versandkosten zahlen?
04.01.2003, 20:54:49
1) Es gibt keine gesetzlich festgelegte Lieferzeit. Derzeit nicht.

2) Nein, der Preis muss schon dem der Bestellung entsprechen. Der korrekte Weg wäre gewesen, den Versender von seinem Irrtum oder Fehler in Kenntnis zu setzen.

3) Nein, das Interesse ist (von Gesetzesseite her) nicht ganz gleichwertig. Du hast, wenn Du einen Auftrag stornieren oder von ihm zurücktreten möchtest (z.B., weil die zugesagte Lieferzeit nicht im mindesten nicht eingehalten wird oder werden kann, NATÜRLICH Deinen Vertragspartner davon zu unterrichten. (Es ist nach dem Gesetz u.U. ein bisschen komplizierter, aber im Wesentlichen passt's.)

4) Ja, sollte sich der Mehrpreis durch eine Preisänderung begründen (achtung, das muss ja nicht sein - Lieferkosten, Handling, was weiss ich, sieh Dir die Auftragsbestätigung an, und Du DIESEN Grund für die Annahmeverweigerung angegeben hast, wirst Du nicht teil-, sondern ganz frei von Kosten ausgehen. Aber nur dann. Sonst bist Du nicht "teil-, sondern ganzdran". ;-)

5) Es gibt in diesem Fall, so sich nicht noch ein paar neue Aspekte ergeben, keine "Teilschuld". Entweder Du hast "vergessen" (oder warst zu faul), zu stornieren. Dann gehört Dir die Krone ganz allein. Oder Du hast die Annahme verweigert, weil der Zahlbetrag nicht dem der Bestellung entspricht, und dem Versender das auch mitgeteilt, dann wird wohl er in den Schuldturm wandern, ebenfalls alleine.

Und jetzt überlege mal schnell, was Du bereits getan (gemailt) hast. Denn nachträgliche Änderungen der Argumentationslinie, die Dein Vis-a-vis belegen kannt, goutieren manche Richter gar nicht gerne. ;-)

Übrigens - solange 15 Euro das weltbewegendste aller Probleme sind, geht es uns nicht wirklich an den Kragen. Nächstens vielleicht doch Bestellungen als das betrachten, was sie sind - Verträge bzw., solange noch nicht angenommen, Vertragsentwürfe.

GrummelGrumpf
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