Re(2): Norsk-IT: Mein Geld sehe ich wohl nie wieder!
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Re(2): Norsk-IT: Mein Geld sehe ich wohl nie wieder!
06.06.2003, 17:14:02
DER KUNDE SCHICKT UNS DIESES GETAUSCHTE MAINBOARD JEDOCH ERNEUT ZURÜCK UND WILL EINEN WIDERRUF DURCHFÜHREN DEN WIR LOGISCHERWEISE ABLEHNEN !

WO LIEGT JETZT BITTE DAS VERSCHULDEN ?
WER HANDELT HIER GEGEN DAS GESETZ UND OHNE JEDE RECHTSGRUNDLAGE ?

UNWISSEN ODER DREISTIGKEIT IST WOHL IMMER NOCH KEINE RECHTSGRUNDLAGE


1. dreist ist, in einem Forum rumzuschreien
2. Rechtsgrundlagen bestimmt nicht ihr bei NorskIT sondern der Gesetzgeber, der schreibt sie dann in Gesetze, z.B. BGB. Dort steht z.B. in §439 im Sinne der Nacherfüllung kann der Kunde entscheiden, ob Reparatur oder Ersatz, in euren AGB steht ihr könnt entscheiden, das stimmt nicht, das BGB hat vorrang (man beachte einschränkende Klauseln, die in der Mehrheit aber nicht ziehen).
Weiterhin hat der Kunde nun die Möglichkeit, zur Nacherfüllung eine Frist zu setzen, läuft diese ab hat er normalerweise noch eine Nachfrist zu gewähren. Das hatte ich bei meiner ersten Reklamation getan, beide Fristen verstrichen und ich wollte die Rückabwicklung da der Vertrag durch Verstreichen beider Fristen ungültig wurde. Aber NorskIT war sich sicher, der Vertrag ist weiterhin gültig und bestand auf eine Lieferung. Aus Scheu vor juristischem Aufwand akzeptierte ich nun und erhielt einen Ersatz mit dem gleichen Fehler. Das Gesetz sagt in solchen Fällen kann nun der Vertrag Rückgängig gemacht werden, wenn es z.B. unzumutbar für den Kunden sei, eine Erfüllung unwahrscheinlich etc. Aber davon wollte NorskIT erstmal nichts wissen und ein neues Teil schicken, bzw. die Sache prüfen. Na mal gespannt.
Aber alles in allem frage ich nun, zitat (man entschuldige die Form):

WER HANDELT HIER GEGEN DAS GESETZ UND OHNE JEDE RECHTSGRUNDLAGE ?

Gerne höre ich hierzu offizielle Statements.

Gruß,
servicelover

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