Re(3): Wer kennt "Schlaumeier.at" ??? Dringend!
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.... PLONKED von ER: Bitte keine Namen veröffentlichen   (ufo12 am 14.08.2003, 12:11:45)
....... PLONKED von ER: Bitte keine Namen veröffentlichen !!   (ufo12 am 14.08.2003, 12:21:52)
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Re(3): Wer kennt "Schlaumeier.at" ??? Dringend!
15.08.2003, 08:41:10
Das regt mich wiederum überhaupt nicht auf. Für Konsumenten gilt vorrangig ohnehin das KSchG, für gewerbliche Kundschaft das AGBG. Erst Bestimmungen, die dort nicht geregelt sind, werden von den AGB detailliert. Und das ist zulässig.

Konkret:

Die "Anerkennung und Bezahlung einer Rücknahmegebühr" kann sich Schlaumeier bei Konsumenten in die Haare schmieren, da persönlich geschlossene Verträge gar nicht ermöglicht werden. Und "Rückgabe- oder Umtauschrecht" gibt es ausserhalb der Bestimmungen des FAG ohnehin nicht.

Die Festlegung des Gefahrenübergangs ist detto durchaus üblich. Ganz normal. Einzig die Tatsache, dass per "hauseigenem Botendienst" geliefert wird - ergo das Paket eigentlich nie wirklich die "Firma" Schlaumeier verlässt, macht die Sache spaßig und erfordert die Formulierung "bei Verlassen unseres Lagers".

Die Verpflichtung auf sofortige Prüfung der Mängelfreiheit kann m.E. nur "offensichtliche Fehler" betreffen, schützt den Abgeber auf keinen Fall vor der Reklamation "versteckter Mängel", auch nicht vor Gewährleistungsansprüchen, vor allem innerhalb der ersten sechs Monate. Die Festlegung ist trotzdem nötig; es gibt Kunden, die tatsächlich Gekauftes angeblich erst nach drei Jahren auszupacken und danach mit Gewährleistungsansprüchen kommen.

Aber, zum wiederholten Male: Wer nicht schon vor den AGB das Hangerl geworfen hat, dem ist ohnehin nicht zu helfen.

GrummelGrumpf
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.  Re: Wer kennt "Schlaumeier.at" ??? Dringend!  (BiOs am 15.08.2003, 13:22:10)
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... PLONKED von AVS: persönliche daten   (windriver am 01.10.2003, 23:09:03)
 

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