Re(6): Anzeige: Zahlen oder nicht (=Einspruch)
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Anzeige: Zahlen oder nicht (=Einspruch)
05.10.2003, 19:54:17
könnte da mal jemand vom "fach" etwas helfen? auch kleindienstanhänger dürfen ;-)

folgendes ist passiert:

hab mein auto in einer "einfahrt" abgestellt(ist eigentlich keine einfahrt,sondern ein leeres geschäft wo einfahrt möglich wäre.da ich im auftrag des hausherren im haus zu tun hatte und kein freier parkplatz in der nähe war hab ich die kiste dort abgestellt.
als ich wieder beim auto war steckt so ein wisch hinter dem scheibenwischer ....anzeige....abschleppung veranlasst..... :-/

relativ sauer bin ich dann zum wenige meter entfernten wachstüberl um das ev. noch aus der welt zu schaffen(bzw. zu erklären).
der polizist,der den wisch ausgestellt hat meinte erst wird sich wer beschwert haben ,als ich nicht locker gelassen habe meinte er dann er hätte den namen des "einfahrtsberechtigten" nicht aufgeschrieben .......  8-O
meine frage ob ich dann überhaupt zahlen muss bzw. wer zahlt wenn ich mich weigere,wurde mit ..wenn sie einspruch einlegen und es zu einem verfahren kommt,erfahren sie den namen,kann für sie aber teuer werden ......... hat er den namen plötzlich doch ? :-/8-O

noch angfressener bin ich dann raus und zum auto ....... im auto hab ich den zettel näher begutachtet und siehe da -> dort steht ich hätte einen einfahrtsberechtigten (wer soll das sein???) bei der zufahrt behindert ->kein name und nichts über das fahrzeug das abgeblich behindert wurde obwohl auf dem zettel ein feld dafür vorgesehen ist :-/

angekreuzt wurde aber das die anzeige "auf grund eig. dienstlicher wahrnehmeung" erfolgte   (na was jetzt? )


wie siehts es aus und was kann man tun? darf der vogel einfach jemand beliebigen aufschreiben (woher will er wissen ob der da legal steht oder nicht?)

angenommen es gibt einen der gestört wurde,muss der nicht auf der anzeige draufstehen (im vorgesehenen feld) und sollte dann nicht " über aufforderung angezeigt" angekreuzt sein ?

ist das ,wenn es so ist ein "formfehler"  und daher blunzn ?-)


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falls meine ausführung nicht reicht,ich könnte die anzeige auch posten (falls man den wisch scannen und veröffentlichen darf ;-))
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.  Re: Anzeige: Zahlen oder nicht (=Einspruch)  (T_o_m am 05.10.2003, 20:04:53)
.  Re: Anzeige: Zahlen oder nicht (=Einspruch)  (cibs am 05.10.2003, 20:14:16)
.  Re: Anzeige: Zahlen oder nicht (=Einspruch)  (AVS am 05.10.2003, 20:44:24)
......
Re(6): Anzeige: Zahlen oder nicht (=Einspruch)
06.10.2003, 13:03:19
Ich weiß zwar nicht, warum du jetzt persönlich wirst, aber bitte.

Ich probiers nochmal:
Die Aussage
vor einfahrten auch 2 meter links und rechts davon, selbst wenn bodenmarkierungen anders sind ist parken verboten
für jeden, selbst den hausbesitzer

ist falsch.

Du hast von Abschleppen nichts geschrieben, das ist richtig.
Aber ich hab den Gedanken weitergesponnen:
Nehmen wir mal an, deine Aussage sei richtig und das sei wirklich verboten. Und jemand parkt mir bis auf Millimeter an die Auffahrt heran (er steht sogar schon über den Ausläufern der Gehsteigabschrägung, aber nicht in der Fluchtlinie der Einfahrt).
Dann hätten wir die Situation: KFZ verboten abgestellt UND behindert andere Verkehrsteilnehmer = die Kombination, die eine Abschleppung rechtfertigt.

So und jetzt der Umkehrschluß: Die Abschleppung findet nicht statt. Warum nicht?
Die Behinderung ist ja objektiv erkennbar. Also bleibt nur der Wegfall der 2. Bedingung für die Abschleppung: es ist eben doch nicht verboten.

Und außerdem: mir ist auch keine derartige Bestimmung bekannt. In den unzähligen Streitereien wegen verparkter Auffahrten hätte sie mir aber sicher einmal unterkommen müssen.

Fazit: keine eindeutigen Rechtsquellen für meine Meinung, aber immerhin (so finde ich) recht stichhaltige Hinweise.

So, und jetzt bist du wieder an der Reihe: irgendwelche nachvollziehbaren Quellen oder § zu bringen, anstatt mir die Fähigkeit des Lesens abzusprechen.

mfg
AVS

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.  Re: Anzeige: Zahlen oder nicht (=Einspruch)  (phj am 06.10.2003, 13:52:27)
 

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