Re(3): Bitte helfts mir!!!!
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.  Re: Bitte helfts mir!!!!  (Y e LL o W am 15.10.2003, 19:08:03)
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Re(3): Bitte helfts mir!!!!
22.10.2003, 00:52:06
vielleicht meint er, dass er gleich vom Start des PCs weg gar nichts am Bildschirm sieht - außer ein paar Strichen??? Das kann schon sein, aus welchem Grund auch immer...

Ich möchte auch mal etwas beim Juristischen mitmischen:

- Eine Garantie müsstest Du vertraglich einräumen, ich gehe mal davon aus, dass -Du das nicht getan hast --> Du musst keinerlei Garantieleistung erbringen!

- Eine "Anzeige" ist hier völlig unpassend, da sich eine solche immer auf strafrechtlich relevante Sachverhalte bezieht (z.B. Betrug, Mord etc.), das sehe ich hier keinesfalls. (Es sei denn, der Defekt der Sache war Dir schon bei Vertragsabschluss klar und Du wolltest den Käufer schädigen...). Vor einer Anzeige brauchst Du also keine Angst zu haben!

- Die Gewährleistungsfrist beträgt seit 1.1.2002 bei beweglichen Sachen (z.B. Grafikkarte) 2 Jahre ab Übergabe der Sache. Da Du eine Privatperson bist, hättest Du diesen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch des Käufers auch ausschließen können. (§ 933 Abs 1 letzter Satz ABGB). Da Du das nicht getan hast, bist Du nach dem österr. Zivilrecht - auch als Privater bzw. Verbraucher - sehr wohl gegenüber dem Käufer gewährleistungspflichtig!!!!! Des weiteren gilt in den ersten 6 Monaten ab Übergabe eine Beweislastumkehr, d.h. in dieser Frist wird vermutet, dass der Mangel auch bei Übergabe schon bestanden hat (was eine allgemeine Voraussetzung für die Gewährleistung ist). Du müßtest daher beweisen, dass die Grafikkarte bei Übergabe keinen Mangel hatte, sondern der Mangel vom Käufer herbeigeführt wurde. Dass ein solcher Beweis nicht leicht zu erbringen ist, brauche ich nicht zu erwähnen, oder? (gerade bei elektronischen Bauteilen...).

Diese Gewährleistungspflicht ist eine relativ weitreichende "Neuerung" (immerhin seit 1.1.2002) im ABGB, die es in sehr ähnlicher Form auch in Deutschland und anderen EU-Ländern gibt. Das ist in der Bevölkerung wohl noch nicht weitgehend bekannt, daher bin ich hier auch so ausführlich, damit es sich vielleicht wieder mal etwas rumspricht.

Was kannst Du also nun tun? Nachdem Du den Kaufpreis ja bereits bar erhalten hast, ist der Kaufvertrag (für Dich jedenfalls) zufriedenstellend erfüllt. Wenn dem Käufer etwas nicht passt, so muss er seinen Gewährleistungsanspruch - wenn Du nicht freiwillig nachgibst - bei Gericht einklagen. Ob er das tatsächlich tun wird, wage ich eher zu bezweifeln...Du hättest in diesem Fall vom rechtlichen Standpunkt jedenfalls eher schlechte Karten. Man darf im Zivilprozess aber nie die Beweisproblematik übersehen. Ich meine damit, dass Du im Prozess natürlich einwenden könntest, dass ein Ausschluss der Gewährleistung vereinbart worden sei. Dem steht dann wahrscheinlich die gegenteilige Aussage des Käufers (als Kläger) gegenüber. Wem der Richter dann glaubt, kann man im Vorhinein nie mit Bestimmtheit sagen! Das ist Prozessrisiko. Da es aber durchaus üblich ist, sich bei Geschäften unter Privaten zu keiner Gewährleistung zu verpflichten, und ja nichts schriftlich, sondern nur mündlich vereinbart wurde, stünden die Chancen möglicherweise gar nicht so schlecht für Dich, womit sich die oben genannte schwierige Lage sehr schnell wenden kann ;-)

--> mein Rat: Ersuche den Käufer nochmals, die Garantie beim Hersteller in Anspruch zu nehmen, wenn die Grafikkarte tatsächlich defekt ist, wird das in der Regel kostenlos repariert oder ausgetauscht. Ist sie doch ok, trägt er die Kosten und Dir kann es egal sein. Dadurch erhält er eine funktionierende Grafikkarte und Du behältst den Kaufpreis. Damit ist allen gedient, Streiten und Klagen wird er wahrscheinlich auch nicht wirklich wollen...








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....  Re(4): Bitte helfts mir!!!!  (Clown am 22.10.2003, 18:07:14)
 

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