Gesetzeslage bei Fernsehgebühren???
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Re(3): Gesetzeslage bei Fernsehgebühren???
28.10.2003, 10:45:33
Autoradios sind explizit befreit worden, weil sie der Sicherheit im Straßenverkehr dienen. (angeblich - mich macht so mancher Sender eher *TRÖT*)

(Geile Frage: ich stell mir @home ein Autoradio hin: Gebühr?)

Aber sonst zählt JEDES Empfangsgerät. Und wenn dein Hendi Radio empfangen kann(zumindest eines von Nokia kann das), ist es ein Empfangsgerät. Und wenn der Walkman einen Radioteil hat, ist er auch eines. (Wenn es ein reiner Player ist, dann natürlich wieder nicht, ist aber wohl klar).

Und wegen Betreten der Wohnung:
1. mit Durchsuchungsbefehl: JA!
Aber bekommen sie den?
Jetzt vermute ich mal:
a) Durchsuchungsbefehle müssen von einem Richter genehmigt und unterschrieben sein. AFAIK bekommt sowas nur die Polizei/Zollwache.
b) und sie müssen AFAIK zweckmässig sein.
Erscheint zumindest recht mühsam und langwierig, wegen eines solchen Deliktes einen Durchsuchungsbefehl zu erhalten.

2. Es dürfen viele Fremde in deine Wohnung: Der Rauchfangkehrer (Kontrolle), Gas- und E-Werk (Ablesen bzw. Kontrole/Überprüfung der Endgeräte) und andere mehr. All diesen Leuten MUSS ich Zugang in mei Heim gewähren.
ABER: Nur gegen Voranmeldung/Terminvereinbahrung und ganz sicher nicht, wenn einer von denen plötzlich und unerwartet vor der Tür steht.
Und wenn die GIS da plötzlich und uneingeladen steht, gilt das auch für die.

mfg
AVS

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