Geld zurück, wenn das Gerät zu lange in Reperatur ist?
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Re(2): Geld zurück, wenn das Gerät zu lange in Reperatur ist?
29.10.2003, 23:24:05
Oh Gott, was für ein Schwachsinn! Das haben wir doch in letzter Zeit wirklich mehr als oft genug wiedergekäut.

> das es kein Gewährleistungsfall
Blödsinn

> sondern Garantie
Blödsinn

> wenn du nachweisen kannst
Blödsinn

> rechtlich schauts traurig aus
Blödsinn

Es ist mir unerklärlich, wie man in einem relativ kurzen Posting so viel Schwachsinn verbreiten kann.

Natürlich ist das ein Gewährleistungsfall. Da die Gewährleistung dem Konsumenten normalerweise deutlich grössere Rechte einräumt als die freiwillige Garantie, sollte man auch auf Behandlung aus Gewährleistung bestehen.

Innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe wird von einem Mangel grundsätzlich angenommen, dass er bereits zum Übergabezeitpunkt bestanden hat. Das Gegenteil hat der Händler zu beweisen, kann das üblicherweise aber nicht.

Was der Händler mit dem defekten Gerät macht, ist seine Sache und kann auf keinen Fall zum Nachteil des Konsumenten gereichen. Das bedeutet vereinfacht: Wenn der Händler noch ein gleiches Gerät lagernd hat, kannst Du auf ein neues Schnurlostelefon bestehen. Nach zwei bis spätestens drei Wochen ist Dir das neue auszufolgen (Du musst dem Händler Gelegenheit geben, zu beweisen, dass das Gerät vielleicht von Dir beschädigt wurde).

Hat der Händler kein gleiches Gerät mehr, muss er reparieren. Bei einem Schnurlostelefon sind dafür zwei bis drei Wochen Reparaturzeit angemessen. Da die Reparatur (egal wessen Schuld, das kümmert DICH nicht) schon weit über Zeit dauert, solltest Du den Händler sofort schriftlich auffordern, Dir das Gerät funktionsfähig innerhalb von 5 Werktagen auszufolgen.

Schafft der Händler das nicht, hast Du Recht auf Auflösung des Kaufvertrags, das bedeutet Du gibst die restlichen Einzelteile mit eventuell vorhandener Verpackung zurück und bekommst gleichzeitig den Kaufpreis zurück.

Soweit die Theorie. In der Praxis kannst Du auf Deine Rechte pochen - freundlich, aber bestimmt - aber wenn der Händler nicht will und sich gesetzeswidrig verhält, wirst Du kaum den Rechtsweg beschreiten, ausser Du hast eine Rechtsschutzversicherung.

Mit den obigen Infos kannst Du ihm lästig fallen und (freundlich!) Deine Forderungen stellen. Er kann dann beweisen, ob er bereit ist, sich an die Gesetze zu halten.

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Re(5): Geld zurück, wenn das Gerät zu lange in Reperatur ist?
30.10.2003, 00:18:54
beichte> vier Möglichkeiten, wie ein Gewährleistungsfall
immerhin schon ein Fortschritt, eine Stunde vorher hat's noch geheissen:
beichte> das es kein Gewährleistungsfall ist

beichte> Wandlung (Geld zurück, Ware zurück - aber nur im komplett orig.
beichte> Zustand ohne Abnützungen etc.)
Da verwechselst Du etwas mit den Regelungen zum Fernabsatz.

beichte> Preisminderung
Klar, nur ist die Preisminderung bei einem unbrauchbaren Schnurlostelefon gleich hoch wie der Kaufpreis. Das betrifft z.B. optischen Mängeln (Delle, Lackfehler,...)!

beichte> sieht aber nun einen Vorrang der Verbesserung (des Austausches) vor
Genau! Deshalb habe ich auch empfohlen, zuerst einen Austausch des Geräts zu vesuchen. DU hast allerdings vor noch einer Stunde geschrieben:
beichte> da wirst du keine CHANCE haben ausser der Händler ist kulant

beichte> Der Übernehmer (in der Regel der Kunde bzw. der Konsument)
Nein, auch das ist falsch. Der Kunde MUSS Konsument sein.

beichte> Der Übernehmer ... kann zunächst ... nur Verbesserung oder
beichte> Austausch verlangen.
Ja genau, so wie von mir vorgeschlagen! Du meintest:
beichte> aber rechtlich schauts traurig aus

beichte> Die Wandlung (Ware zurück, Geld zurück) ist allerdings bei
beichte> geringfügigen Mängeln immer ausgeschlossen.
Das komplette Nichtfunktionieren ist eben kein geringfügiger Mangel.

Wenn Du keine Ahnung hast, wovon Du schreibst und Du Deine eigenen Beiträge innerhalb von einer Stunde ins genaue Gegenteil umdrehst, dann - und jetzt halte ich mich SEHR zurück - schweige lieber.

Deine absurden Eckpunkte waren:
kein Gewährleistungsfall
sondern Garantie
keine CHANCE
ausser der Händler ist kulant
wenn du nachweisen kannst
Gewährleistung ... ausser du kannst nachweisen das des Gerät bei Übergabe defekt war
in den ersten 6MOnaten ... selber zu Alcatel ... bringen

Alles Unsinn!


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Re(4): Geld zurück, wenn das Gerät zu lange in Reperatur ist?
30.10.2003, 01:04:12
> der händler muss dir laut gesetz im falle eines austausches ein gleichwertiges
> gerät geben!

Ja schon richtig! Aber ich vermute, dass der Händler eher ein neues Gerät auf Lager hat, als für den Fall einer möglichen Gewährleistungsverpflichtung einwandfrei funktionierende Gebrauchtgeräte gesammelt hat.

> ein angemessener zeitraum für eine reparatur ...
> ist sicherlich nicht 2-3 wochen sondern eher 4 wochen.

Nun, die Spezialisten der VKI sind da anderer Meinung (zweites Beispiel):
http://www.konsument.at/seiten/p2415.htm

Zum dritten Punkt: So etwas geht natürlich nicht vor Gericht, aber für den Fall dass doch, wird natürlich nicht auf Austausch oder Reparatur (Verbesserung) geklagt, sondern die Wandlung. Und wenn der entsprochen wird (eben deshalb auch die schriftliche Fristsetzung), dann kriegst Du Dein Geld zurück. Ob das Telefon inzwischen repariert wurde oder nicht, ist dann unerheblich.

> daher meine empfehlung:
> wende dich im falle eines defektes solange garantie besteht gleich an den
> hersteller

Das ist kein guter Rat: Die Garantiebestimmungen sind im Normalfall deutlich schlechter als die Gewährleistungsbestimmungen. Oft gibt es keine Frist, innerhalb der repariert oder ersetzt wird, oft sind Zuzahlungen vorgeschrieben, das Risiko und die Kosten des Versendens geht zu Lasten des Konsumenten,...

> kaufe beim händler den du kennst, und der kulant ist
Da stimme ich Dir uneingeschränkt zu.

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