Re(5): Geld zurück, wenn das Gerät zu lange in Reperatur ist?
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Re(5): Geld zurück, wenn das Gerät zu lange in Reperatur ist?
30.10.2003, 00:18:54
beichte> vier Möglichkeiten, wie ein Gewährleistungsfall
immerhin schon ein Fortschritt, eine Stunde vorher hat's noch geheissen:
beichte> das es kein Gewährleistungsfall ist

beichte> Wandlung (Geld zurück, Ware zurück - aber nur im komplett orig.
beichte> Zustand ohne Abnützungen etc.)
Da verwechselst Du etwas mit den Regelungen zum Fernabsatz.

beichte> Preisminderung
Klar, nur ist die Preisminderung bei einem unbrauchbaren Schnurlostelefon gleich hoch wie der Kaufpreis. Das betrifft z.B. optischen Mängeln (Delle, Lackfehler,...)!

beichte> sieht aber nun einen Vorrang der Verbesserung (des Austausches) vor
Genau! Deshalb habe ich auch empfohlen, zuerst einen Austausch des Geräts zu vesuchen. DU hast allerdings vor noch einer Stunde geschrieben:
beichte> da wirst du keine CHANCE haben ausser der Händler ist kulant

beichte> Der Übernehmer (in der Regel der Kunde bzw. der Konsument)
Nein, auch das ist falsch. Der Kunde MUSS Konsument sein.

beichte> Der Übernehmer ... kann zunächst ... nur Verbesserung oder
beichte> Austausch verlangen.
Ja genau, so wie von mir vorgeschlagen! Du meintest:
beichte> aber rechtlich schauts traurig aus

beichte> Die Wandlung (Ware zurück, Geld zurück) ist allerdings bei
beichte> geringfügigen Mängeln immer ausgeschlossen.
Das komplette Nichtfunktionieren ist eben kein geringfügiger Mangel.

Wenn Du keine Ahnung hast, wovon Du schreibst und Du Deine eigenen Beiträge innerhalb von einer Stunde ins genaue Gegenteil umdrehst, dann - und jetzt halte ich mich SEHR zurück - schweige lieber.

Deine absurden Eckpunkte waren:
kein Gewährleistungsfall
sondern Garantie
keine CHANCE
ausser der Händler ist kulant
wenn du nachweisen kannst
Gewährleistung ... ausser du kannst nachweisen das des Gerät bei Übergabe defekt war
in den ersten 6MOnaten ... selber zu Alcatel ... bringen

Alles Unsinn!


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