Re(4): Geld zurück, wenn das Gerät zu lange in Reperatur ist?
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Re(4): Geld zurück, wenn das Gerät zu lange in Reperatur ist?
30.10.2003, 01:04:12
> der händler muss dir laut gesetz im falle eines austausches ein gleichwertiges
> gerät geben!

Ja schon richtig! Aber ich vermute, dass der Händler eher ein neues Gerät auf Lager hat, als für den Fall einer möglichen Gewährleistungsverpflichtung einwandfrei funktionierende Gebrauchtgeräte gesammelt hat.

> ein angemessener zeitraum für eine reparatur ...
> ist sicherlich nicht 2-3 wochen sondern eher 4 wochen.

Nun, die Spezialisten der VKI sind da anderer Meinung (zweites Beispiel):
http://www.konsument.at/seiten/p2415.htm

Zum dritten Punkt: So etwas geht natürlich nicht vor Gericht, aber für den Fall dass doch, wird natürlich nicht auf Austausch oder Reparatur (Verbesserung) geklagt, sondern die Wandlung. Und wenn der entsprochen wird (eben deshalb auch die schriftliche Fristsetzung), dann kriegst Du Dein Geld zurück. Ob das Telefon inzwischen repariert wurde oder nicht, ist dann unerheblich.

> daher meine empfehlung:
> wende dich im falle eines defektes solange garantie besteht gleich an den
> hersteller

Das ist kein guter Rat: Die Garantiebestimmungen sind im Normalfall deutlich schlechter als die Gewährleistungsbestimmungen. Oft gibt es keine Frist, innerhalb der repariert oder ersetzt wird, oft sind Zuzahlungen vorgeschrieben, das Risiko und die Kosten des Versendens geht zu Lasten des Konsumenten,...

> kaufe beim händler den du kennst, und der kulant ist
Da stimme ich Dir uneingeschränkt zu.

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