Re(2): Geld zurück, wenn das Gerät zu lange in Reperatur ist?
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Re(2): Geld zurück, wenn das Gerät zu lange in Reperatur ist?
29.10.2003, 23:24:05
Oh Gott, was für ein Schwachsinn! Das haben wir doch in letzter Zeit wirklich mehr als oft genug wiedergekäut.

> das es kein Gewährleistungsfall
Blödsinn

> sondern Garantie
Blödsinn

> wenn du nachweisen kannst
Blödsinn

> rechtlich schauts traurig aus
Blödsinn

Es ist mir unerklärlich, wie man in einem relativ kurzen Posting so viel Schwachsinn verbreiten kann.

Natürlich ist das ein Gewährleistungsfall. Da die Gewährleistung dem Konsumenten normalerweise deutlich grössere Rechte einräumt als die freiwillige Garantie, sollte man auch auf Behandlung aus Gewährleistung bestehen.

Innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe wird von einem Mangel grundsätzlich angenommen, dass er bereits zum Übergabezeitpunkt bestanden hat. Das Gegenteil hat der Händler zu beweisen, kann das üblicherweise aber nicht.

Was der Händler mit dem defekten Gerät macht, ist seine Sache und kann auf keinen Fall zum Nachteil des Konsumenten gereichen. Das bedeutet vereinfacht: Wenn der Händler noch ein gleiches Gerät lagernd hat, kannst Du auf ein neues Schnurlostelefon bestehen. Nach zwei bis spätestens drei Wochen ist Dir das neue auszufolgen (Du musst dem Händler Gelegenheit geben, zu beweisen, dass das Gerät vielleicht von Dir beschädigt wurde).

Hat der Händler kein gleiches Gerät mehr, muss er reparieren. Bei einem Schnurlostelefon sind dafür zwei bis drei Wochen Reparaturzeit angemessen. Da die Reparatur (egal wessen Schuld, das kümmert DICH nicht) schon weit über Zeit dauert, solltest Du den Händler sofort schriftlich auffordern, Dir das Gerät funktionsfähig innerhalb von 5 Werktagen auszufolgen.

Schafft der Händler das nicht, hast Du Recht auf Auflösung des Kaufvertrags, das bedeutet Du gibst die restlichen Einzelteile mit eventuell vorhandener Verpackung zurück und bekommst gleichzeitig den Kaufpreis zurück.

Soweit die Theorie. In der Praxis kannst Du auf Deine Rechte pochen - freundlich, aber bestimmt - aber wenn der Händler nicht will und sich gesetzeswidrig verhält, wirst Du kaum den Rechtsweg beschreiten, ausser Du hast eine Rechtsschutzversicherung.

Mit den obigen Infos kannst Du ihm lästig fallen und (freundlich!) Deine Forderungen stellen. Er kann dann beweisen, ob er bereit ist, sich an die Gesetze zu halten.

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