An die Händler oder Steuerberater
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Re(4): An die Händler oder Steuerberater
27.01.2004, 23:10:32
Im realen Geschäftsleben geht es für den Unternehmer
immer um Nettobeträge! Einkauf ist immer Netto

Steuerliche Behandlung nur durch den Steuerverater.

Die Kosten für diesen gehen nach Betriebsgröße, Umsatz Gesellschaftsform und ob man bilanziert oder nur eine Gewinn Verlustrechnung machen muß. Wenn man guter Verhandler ist und je nach dem was man selber macht (und kann) sind die Kosten in der Regel je nach dem wie man auch finanziell dasteht bis zu minus 50% verhandelbar!
Kleinbetrieb von ca 500.- Euro monatlich aufwärts
Mittlere zahlen in wtwa 1500 bis 3.000.-
Große, dem Umsatz und Arbeitsaufwand auch Buchundgszeilen -wie bein Kontoauszug der Bank- entsprechend mehr.
Wie gesagt alles Verhandlungssache!

Zu den Kosten soll gesagt sein:
Es gibt Unternehmer die bringen einmal im Monat alle gesammelten Rechnungen im Wäschekorb beim Steuerberater vorbei (die Aufbereitung und Aufarbeitung wird halt ein bischen teurer sein als wenn du genau befolgst wie er wann und was bekommen will), und die Kanzlei hat halt dann alle Hände voll zu tun damit auch er zeitlich seine Fristen einhalten kann um dir die zu Monatsmitte an die Finanz zu zahlenden Aufstellungen und Formulare rechtzeitig zusendet.

Verkaufspreis (Brutto so wie es der Endverbraucher bekommt) dividiert durch 1,20 ist Netto Erlös

Da ich als Unternehmer mir beim Einkauf die Vorsteuer mit der Mehrwertsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt, die ja jeder Selbstständige machen muß, gleich abziehe habe ich als Unternehmer nur Ware ohne Mehrwertsteuer liegen. Hier ist gleich ein Beispiel:

Warenwert Brutto Verkauf € 120.000 nehmen wir an Verkäufe nur mit einem Satz von 20% Mehrwersteuer
Ergibt einen Nettowarenumsatz von 100.000.-
die vereinnahmte Mehrwertsteuer beträgt in diesen Beispiel also 20.000.- Euro

Diese Geld müßte, weil ja ich die Steuer für den Staat eintreibe bis spätestens 15. des Folgemonats auf dem Konto des Finanzamtes sein.

Nehmen wir aber an ich kaufe als Kaufmann aber wieder Ware im gleichen Monat bei meinem Lieferanten ein und die Rechnung(en) mach(t)en netto 60.000.- plus Mwst ist gleich Brutto 72.000.- aus, so kann ich diese Ausgabe an Mehrwertsteuer
(12.000) von meiner Zahlungsverpflichtung beim Finanzamt
gegenrechnen und bin aus diesen Geschäftsfällen dem FA nur mehr 8.000.- Euro schuldig.

Sollte ich aber im selben Monat sogar um 200.000.-zuzüglich Mwst. + 40.000.- Ware oder Dienstleistung eingekauft haben, so habe ich in diesem Fall mehr an Mehrwertsteuer für meinen Lagerbestand oder Anschaffung etc. bezahlt als ich Mehrwertsteuererlös von den Verkäufen eingenommen habe die ich dem FA zu zahlen hätte, so kann ich die Differenz per Antrag innerhalb weniger Tage (ca 15 - 30Tage)vom FA auf mein Konto überwiesen bekommen. Ich bekäme laut diesem Beispiel vom Finanzamt somit 20.000.- Euro.

Wenn es sich um kleine Summen handelt kann man diese Beträge aber auch gleich am Steuerkonto der Finanz lassen und hat somit ein Guthaben, das bei der nächsten Vorschreibung der zu leistenden Zahlung automatisch als Guthaben berücksichtigt und automatisch einberechnet wird.

Hut ab vor der Kontoführung der Finanz... die können das wirklich sauber und auch immer richtig! in 15 Jahren kein einziger Fehler!

Sollte ich aber nichts nachkaufen (Ware oder Anschaffungen oder keine Rechnung für meinen Betrieb bekommen und nur verkauft haben, will die FA natürlich die volle Mehrwertsteuer
(Als Unternehmer spricht man ja nicht von Mwst. sondern von Ust (Umsatzsteuer) was ja aber eben das gleiche ist.

Aber in der Natur der Sache ist das ich als Unternehmer immer Ausgaben habe.
Kfz Kosten
Miete
Strom
Putzmittel
Telefon usw. alle diese Rechnungen vom Vorlieferanten beinhalten immer eine Mehrwertsteuer und solche Ausgaben hat jeder Betrieb und ist somit Umsatzsteuervoranmeldungspflichtig.
Außer man kann mit der Betriebsform beim FA erreichen das man pauschaliert wird(meistens aber nur Landwirte etc.) Dann kann man sich aber auch beim Einkauf die Mehrwertsteuer nicht mehr gegenverrechnen.
MfG
0123

An alle - bin kein Steuerberater habe nur in meiner 15jährigen selbständigen Tätigkeit mit Haupt und Filialbetrieben glaublich ausreichendes, sagen wir mal so - ich werde sicher wieder von einigen angemault -deswegen will ich nur mehr lesen - eigene Erfahrung. uups jetzt krieg ich wieder ein paar drüber...

Entschuldigung für meine Dumm und Blödheit im voraus aber macht nichts ...als Geizhalz Mitglied wird man es ja gewohnt.


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