jemanden der mir erklärt ob ich sowas melden muss
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Re: jemanden der mir erklärt ob ich sowas melden muss
01.02.2004, 18:19:52
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

  § 207b. (1) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat und aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug ist,
die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu
handeln, unter Ausnützung dieser mangelnden Reife sowie seiner
altersbedingten Überlegenheit eine geschlechtliche Handlung
vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine
solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem
Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu
lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
  (2) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat, unter Ausnützung einer Zwangslage dieser Person eine
geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich
vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine
geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem
Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahren zu bestrafen.
  (3) Wer eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
hat, unmittelbar durch ein Entgelt dazu verleitet, eine
geschlechtliche Handlung an ihm oder einem Dritten vorzunehmen oder
von ihm oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.




Ich würde deiner Bekannten einen gute Psychiater empfehlen, ob du sie anzeigen willst liegt bei dir.

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..
Re(2): jemanden der mir erklärt ob ich sowas melden muss
02.02.2004, 05:32:19
das stimmt so nicht ganz



hetero sexuelle beziehungen sind ab 14 erlaubt
mann frau
frau mann
frau frau

aber nicht mann mann
homosexuelle haben ein schutzalter von 18 jahren

also ist das nicht illegal was diese dame macht




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Für Heterosex liegt es bei 14 Jahren. Das heißt, erwachsene Personen eines Geschlechts (Männer wie Frauen) dürfen mit Jugendlichen des anderen Geschlechts sexuelle Beziehungen eingehen, ohne daß dies den Staats- oder sonst einen Anwalt interessiert. Vorausgesetzt natürlich, es ist nicht Gewalt oder Mißbrauch oder Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses im Spiel. Dasselbe gilt übrigens auch für lesbische Beziehungen: Eine Frau darf mit einem Mädchen von über 14 ganz legal Sex haben – beiderseitiges Einverständnis vorausgesetzt. Bei schwulen Männern schaut’s da anders aus, hier beträgt das "Schutzalter" 18 Jahre. Wenn ein Mann von über 19 mit einem Burschen von unter 18 was anfängt, ist der ältere fällig. Er muß nach § 209 angezeigt und gegebenenfalls verurteilt werden, denn das ist kein Antrags-, sondern ein Offizialdelikt. Soll heißen: auch wenn niemand geschädigt wird, alles höchst freiwillig passiert, keiner zum Kadi rennt – wird solches ruchbar, muß amtsgehandelt werden. Was dem Älteren eine zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bedingte Haftstrafe einbringen kann.


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die sagen, dass es nicht möglich sei,
sollen die nicht stören.
die es möglich machen
(abe lincoln)
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perfektionismus macht intolerant

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